„Im Namen des Volkes hat das Schwurgericht in Düsseldorf für Recht erkannt:
Der Angeklagte ist des Mordes in 9 (neun) Fällen, in 2 Fällen begangen in Tateinheit mit vollendeter Notzucht, in einem Falle begangen in Tateinheit mit gewaltsamer Vornahme unzüchtiger Handlungen, schuldig. Er wird für jeden Fall des Mordes mit dem Tode bestraft.
Der Angeklagte wurde ferner wegen Mordversuches in 7 (sieben) Fälle zu einer Gesamtzuchthausstrafe von 15 (fünfzehn) Jahren verurteilt.
Die bürgerlichen Ehrenrechte werden dem Angeklagten auf Lebenszeit aberkannt, auch wird Polizeiaufsicht für zulässig erklärt.
Die beschlagnahmten 2 Scheren, der Hammer und die Dolchspitze werden eingezogen.
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Angeklagten zur Last.“[1]
Direkt im Anschluss an die Urteilsbegründung erklärten Verteidigung und Anklage den Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmittel, sodass das Urteil am Tag der Ver- kündigung rechtskräftig wurde.[2]