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Die Akte Kürten im Blog – Eine Bilanz

Dieses Projekt ist heute am Semesterende angekommen. Die Geschichte des Serienmörders Peter Kürten ist gebloggt. War das nun ein erfolgreiches Projekt?

 

105 Artikel sind in knapp zwei Monaten entstanden und wurden  von 3.502 Besucher gelesen (für alle statistischen Angaben gilt: Stand 31.03.2011, 12:00 Uhr). Sie kamen aus
  • Deutschland (3.256)
  • den Vereinigten Staaten (62)
  • dem Vereinigten Königreich (24)
  • Österreich (20)
  • Frankreich (16)
  • Weißrussland (15)
  • der Russischen Föderation (11)
  • Australien (9)
  • der Schweiz (7)
  • und den Vereinigten Arabischen Emiraten (4)

Am meisten einzelne Aufrufe verzeichneten:

Dabei ist allerdings anzumerken, dass alle Artikel ja auf der Startseite komplett zu lesen waren und deshalb nicht angeklickt werden mussten, so dass diese Auswertung zwar interessant, aber nicht repräsentativ ist.

Die einzelnen Übersichtsseiten wurden auch unterschiedlich aufgerufen:

Die häufigsten Suchbegriffe, die auf den Blog führten lauteten:

  • peter kürten mörder (109)
  • peter kürten (108)
  • peter kürten düsseldorf (38)
  • peter kürten serienmörder (11)

 

Die beiden Umfragen waren leider nicht erfolgreich. Eine erhielt überhaupt keine Stimmen, die andere nur zwei, was zwar das optisch schöne Ergebnis von 100% bei „lehrreich“, „interessant“ und „gut gemacht“ ergibt, aber wenig aussagefähig ist.

 

Dies sind nur die nüchternen Fakten zu diesem Blog. Eine Frage ist noch offen: Macht es Sinn, historische Inhalte über das Internet zu vermitteln? Braucht es neben Radio, Film, Zeitschriften, Zeitungsartikeln und der „klassischen“ gebundenen Literatur noch ein weiteres Medium? Und was sind die Probleme und Möglichkeiten? Kurz: Wie lautet die Quintessenz der letzten zwei Monate?
Das Internet stellt eine weitere mediale Revolution dar, die diese Welt erlebt. Sie ist vergleichbar mit Gutenbergs Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern und führt zu einer weltweiten Verbreitung von Wissen (Wikipedia, Online-Zeitungen aus aller Welt, Podcasts, Mediencenter der TV-Sender, etc.) und zu einer weltweiten Vernetzung seiner Benutzer (Twitter, Email, Soziale Netzwerke, etc.). Das Internet ist ein wichtiges Werkzeug der derzeit stattfindenden Revolutionen in der arabischen Welt, über die Rolle von Twitter und Facebook in Ägypten und Tunesien wurde bereits viel geschrieben. (Das wirft gleichzeitig die Frage auf, wie Historiker in Zukunft mit diesen Medien umgehen. Sollen sie, können sie archiviert werden und wie wertet man sie aus?)
Die Welt ist im Internet und wer sie erreichen will, muss ihr folgen. Die Geschichtswissenschaft darf sich dieser Entwicklung nicht verschließen, muss sich aber auch der Problematiken und Grenzen dieses Mediums bewußt sein. Es besteht nicht die Gefahr, dass alles, was nicht online geht, verschwinden wird, so wie die mündliche Tradierung der Geschichte mit den Büchern verschwand. Das Internet scheint (zur Zeit?) wenig geeignet für komplexe Diskussionen, eher abstrakten Theorien oder für die Darstellung vielschichtiger Forschungsliteratur. Sie leben von linearen Struktur des Buches. (Was nicht bedeutet, dass sie nicht im Internet zugänglich sein sollten. E-Books oder Formate wie Scribd machen dies möglich)
Das Internet scheint mir nach den Erfahrungen mit diesem Blog vor allem für klar definierte, klar abgegrenzte Themen geeignet zu sein. Mit Hilfe von Internetseiten oder Blogs lassen sich Themen wie „Der Vampir von Düsseldorf – die Akte Kürten“ gut darstellen und vermitteln. Das Internet bietet für die Darstellung und Vermittlung viele herkömmliche Medien an und bündelt sie. So kann man Ton einsetzen (Musik, O-Töne, Radio-Reportagen), Film, (Kino, TV-Dokus), Karten (als Bild eingebunden oder interaktiv wie bei Google Maps), Bilder (historische Fotografien, Gemälde, Lithographien, Stiche) und natürlich Texte. Aber genau hierin liegt (im Vergleich zur Hausarbeit) oft die Krux des Internet. Jede Verwendung eines der genannten Medien kommt einer Veröffentlichung gleich und damit ist man mittendrin im Urheberrecht. Mir persönlich ist es mehr als unklar, wo im Internet die wissenschaftliche Nutzung aufhört und ab wann man die Einwilligung des Rechteinhabers benötigt. Ein weiteres Problem könnte je nach Thema der Jugendschutz sein, nicht nur deshalb wurde hier auf die Veröffentlichung von Obduktionsfotos verzichtet.
Die vielen Möglichkeiten eine Internetseite zu gestalten und die vielen Medienformen, die hier zusammengeführt werden können, erfordern zu Beginn eines solchen Projekts eine genaue Struktur. Zwar erstellt man auch für eine Hausarbeit oder Aufsätze eine Gliederung, aber da im Internet die Textlänge gewöhnlich kürzer ist und dafür mehr eigenständige Artikel verfasst werden, muss man sich einen recht genauen Ablaufplan zurecht legen. Ursprünglich waren für diesen Blog 86 Artikel (ohne die Lichtbilder) geplant, mit 105 sind es zwar etwas mehr geworden, aber das war nicht dramatisch. Da einige Themen hier nur angerissen wurden (Die Stadt 1929), konnten auch einige Artikel nachträglich eingefügt werden und andere wurden dementsprechend nicht geschrieben.
Ein weiteres Problem des Internets betrifft das wichtigste Werkzeug des Historikers: die Fußnote. Abgesehen von behebbaren Formatierungsproblemen (in Googles Blogger kann man derzeit keine Fußnoten wie in Textverarbeitungs- programmen einfügen) gibt es bei online verfügbaren Quellen das Problem, dass sie selten die Beweiskraft eines gedruckten Werks haben. Das liegt zum einen daran, dass der Autor nicht immer klar identifizierbar ist und zum anderen, dass weder Links noch der Inhalt garantiert werden können. Hier fehlt es noch an einer komfortablen Möglichkeit, Internetseiten inklusive aller Inhalte (z.B. Bilder und eingebundene Videos) speicher- und damit haltbar zu machen, ohne dass die Rechte des Besitzers verletzt werden.
Im Gegensatz zum unveränderbar gedruckten, sind Texte in der digitalen Welt des World-Wide-Web dynamisch. Rechtschreibfehler sind jeder Zeit veränderbar, Biblio- graphien können laufend ergänzt werden, fehlerhafte Absätze können verschwinden, neue Daten hinzugefügt werden. In diesem Blog wurden am 27.März 2011 alle Tatort-Beiträge überarbeitet, da die verwendete und eingebundene Karte mit jedem neuen Fall ergänzt wurde, so dass der Leser, der nicht von Anfang an mitgelesen hat, inzwischen vor allem bei den frühen Tatort-Einträgen eine ungenaue Beschreibung vorfand. Im Fall Gertrud Schulte wurde auch die Markierung aufgrund von Erkenntnissen im Fall Reuter verschoben und dies im Text auch kenntlich gemacht, wobei das Datum der Veränderung genannt wurde. An diesen Beispielen wird deutlich, welche Chancen, aber auch welche Risiken eine geschichtswissenschaftliche Verwendung des Internets birgt. Es bedarf eines Kodex‘, evtl. auch einer speziellen Programmierung, der garantiert, dass die Veränderungen nachvollziehbar sind. Das mag für viele schon eine Verständlichkeit sein, Fehler z.B. durchzustreichen und dann nachvollziehbar zu ändern, doch die Methodik sollte einheitlich sein und nicht nur auf Gewohnheiten basieren.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist bei der Darstellung und Vermittlung von historischen Inhalten im Internet, dass nicht nur der Name lockt, sondern vor allem Links auf die eigene Seite das Entscheidende sind, um Leser zu bekommen. Dafür zählt nicht nur, dass Suchmaschinen die Seite finden, sondern in der Regel verlinken vor allem Blogger ihre Seiten durch Kommentare bei anderen (unter den Nennung der eigenen URL), um so ein Netzwerk aus Links zu erstellen und Leser zu finden. Darauf wurde bei diesem Projekt verzichtet.

Neue Forschung zu einem Thema sollte aber weiterhin auf klassischem Wege geschehen und als Buch veröffentlicht werden. Es ist zwar ein reizvoller Gedanke, über das Internet einen Einblick in die Werkstatt des Historikers zu geben, aber zielführend ist das sicherlich nicht. Forschung braucht Ruhe, Zeit, die Arbeit im Archiv und anschließend eine Schreibphase, in der man in aller Ruhe alle Aspekte zusammenführen, von allen Seiten betrachten und schließlich das Bild zusammen setzen kann. Dabei kann das Internet nicht helfen und es ist auch nicht sinnvoll jeden Gedanken unkontrolliert zu veröffentlichen.

Mit diesen Zeilen wird dieses Projekt also beendet und ich blicke ganz zufrieden darauf zurück. Ich habe einiges gelernt und ich hoffe, dass auch dem geneigten Leser jeder Besuch in diesem Blog gefallen hat, auch wenn der Inhalt weniger schön war. Ob es an dieser Stelle weiter geht, ist noch nicht klar, auf jeden Fall bleibt der Status Quo erhalten.

P.S. Wer sich für Denkmäler und insbesondere die der Stadt Wuppertal interessiert, der sei auf Denkmal-Wuppertal.de verwiesen.

Hinter Gittern (5): Der letzte Tag

Am 3.Juli 1931 verfasste der Oberstaatsanwalt einen Bericht an den Preußischen Justizminister, in dem er die letzten Handlungen im Fall Kürten darlegte. Am 24.Juni erhielt dieser den Auftrag im Kölner Gefängnis Klingelpütz den Hinrichtungsraum und die dort vorhandene, noch aus der Franzosenzeit stammende[1] Guillotine zu überprüfen. Er stellte fest, dass diese rasch gebrauchsfertig gemacht werden könnte. Am 1.Juli 1931 um 9 Uhr erhielt der Oberstaatsanwalt die Verfügungen des Justizministers zur Ablehnung des Gnadengesuchs und zur Hinrichtung Kürtens. Um 9.30 Uhr meldete sich der Magdeburger Scharfrichter Karl Gröpler mit drei Gehilfen, der sich dann sofort nach Köln begab um die Guillotine gebrauchsfertig zu machen. Um 15 Uhr wurde Kürten von Düsseldorf nach Köln verlegt. Die Überführung erfolgte im Kraftwagen mit ausgesuchter Bewachung ohne dass Kürten Fesseln angelegt wurden. Um 17:05 Uhr gab der Oberstaatsanwalt Peter Kürten die Entscheidung des Justizministers bekannt und erklärte ihm, dass die Hinrichtung am nächsten Morgen um 6 Uhr stattfinden würde.
„Kürten nahm diese Eröffnung tief erschüttert, aber äußerlich gefaßt entgegen.“[2]
Der Oberstaatsanwalt ließ sich anschließend die Funktions- fähigkeit der Guillotine vorführen. Kürten verbrachte die Nacht schlaflos im Beisein von zwei Geistlichen, sein Verteidiger Dr.Wehner war ebenfalls eine Zeit lang anwesend. Gegen 19 Uhr aß er ein Schnitzel, Bratkartoffeln und Salat und trank im Laufe der Nacht anderthalb Flaschen Wein. Er verfasste 13 Briefe, die er an seine inzwischen von ihm geschiedene Frau, den Anstaltsdirektor in Köln und die Opfer, bzw. die Angehörigen der Getöteten gerichtet waren. [3] Seiner Frau schrieb er gegen drei Uhr in der Nacht, dass er um 6 Uhr ausgelitten habe. Dankbar sei er für den Trost der Herren, die bei ihm waren und ihm die letzte Nacht etwas leichter gemacht hätten. Er bat sie „von Herzen“ um Verzeihung für das Unrecht, dass er ihr zugefügt habe, und für die Schmach und die Schande, die sie seinetwegen erlitten habe. Der Brief endet mit den Worten: „Liebe gute Guste bete für mich, im Himmel sehen wir uns wieder.“[4]
Als Beispiel für die Briefe an Angehörige und Opfer seien hier drei zitiert:

„Köln den 1.Juli 1931

An die Angehörigen der kleinen Rosa Ohliger.

In meinem Schlußwort in der Hauptverhandlung hatte ich Sie bereits schon gebeten, wenn es Ihnen möglich sein sollte, das große Unrecht, das ich Ihnen zugefügt habe, mir zu verzeihen. Bevor ich meinen letzten Gang antrete, bitte ich Sie nochmal von ganzem Herzen um Verzeihung. Ich war von einem Wahn befangen und wußte nicht was ich tat. Es tut mir aufrichtig leid.

Ich bete für sie.

gez. Peter Kürten“

„Köln, den 2.Juli 1931

An Frl. Gertrud Schulte.
Aus meiner Sterbestunde:

Ich habe den lieben Gott um Verzeihung gebeten, und Er gab sie mir. Ich bitte auch Sie mir zu verzeihen und meiner in Ihrem Gebet zu gedenken.
gez.Peter Kürten“

„Köln, den 2.Juli 1931

An die Angehörigen der Maria Hahn in Bremen.

In meiner Todesstunde fühle ich besonders das schwere Leid das ich Ihnen zugefügt habe, und bereue es aus tiefstem Herzen.
gez.Peter Kürten“
[5]
Um 4:45 Uhr wurde für Peter Kürten die heilige Messe gelesen, er beichtete und erhielt die Kommunion. „Mit dem Heranna[h]en der Stunde der Vollstreckung nahm seine Fassungskraft immer mehr ab“, beobachtete der Oberstaatsanwalt und erkannte, dass „er nunmehr wirkliche Reue empfand und seine Verbrechen durch den Tod sühnen wollte.“ Um 6:02 Uhr begleiteten ihn die beiden Geistlichen und Dr.Wehner zur Richtstätte im Hof des Gefängnisses, die gegen Blicke von Unbeteiligten abgesichert war. Der Oberstaatsanwalt beschreibt die letzten Momente:
„Kürten war jetzt aufs tiefste erschüttert, hielt sich aber aufrecht und bewahrte unter Aufbietung seiner letzten Kräfte die Fassung. Seine Hände waren ihm leicht auf dem Rücken zusammengebunden. Er hörte die Verlesung der rechtskräftigen Urteilsformel und des Erlasses der Preußischen Staatsministeriums ruhig an, nahm Einsicht in den Erlaß, äußerte aber kein Wort mehr. Der Erlaß wurde sodann dem Scharfrichter vorgezeigt und dieser aufgefordert seines Amtes zu walten. Kürten ließ auch die letzten Vorbereitungen ohne jede Äußerung ruhig an sich vornehmen. Eine Minute später meldete der Scharfrichter, daß das Urteil vollstreckt sei. Die ganze Verhandlung hatte drei Minuten in Anspruch genommen.[6]
Die Leiche Peter Kürtens wurde anschließend an Professor Krause vom anatomisch-biologischen Institut an der Universität Berlin übergeben. Drei weitere Ärzte unternahmen noch vor Ort Versuche und entnahmen Präparate. [7] Nach dem Zweiten Weltkrieg kam der Kopf Kürtens in die USA, wo er bis heute im „Ripley’s Believe It or Not! museum“ in Wisconsin Dells ausgestellt wird. Bei Flickr findet sich eine Fotografie [8] davon.
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[1] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.294.

[2] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.290.
[3] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.289f..

[4] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.291f..
[5] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.293f..
[6] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.291.

[7] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.291.
[8] Jeremy G. Soper: Mummified head of Peter Kürten, http://www.flickr.com/photos/jeremysoper/2556742611/ (abgerufen am 17.03.2011)

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Die vollen bibliographischen Angaben, soweit hier nicht genannt, sind am unteren Ende der Seite aufgeführt.

Hinter Gittern (4): Das Gnadengesuch

Am 22.Mai 1931 stellte der Verteidiger Peter Kürtens in dessen Auftrag den Antrag „die über den verurteilte verhängte Todesstrafe im Gnadengesuch in lebenslängliche Zuchthausstrafe umzuwandeln.“[1] Diesen Worten stellte er die Bitte seines Mandanten voran, der ihm am 27.April 1931 geschrieben hatte. Kürten führte in dem Brief aus, dass er einige Gesichtspunkte der Verteidigungsrede dafür noch einmal vortragen solle: die Frage nach der „Überlegung“ zum Tatzeitpunkt (schließlich könne kein Mensch be- urteilen, wie es in ihm selbst ausgesehen habe), seine erbliche Belastung, das „Martyrium seiner Jugend“ und die Folgen des Strafvollzugs. Kürten schreibt: „Es wäre wohl niemand, der in meinen Kinderschuhen gesteckt hätte, unbeschadet durchs Leben gegangen, aber höchstwahr- scheinlich auch schwer verunglückt.“[2]
Am 3.Juni 1931 folgte dann die Stellungnahme des Ober- staatsanwalts. Dieser stellt fest, dass das Urteil (zugestellt am 29.5.1931) in „tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht“ ohne Makel sei. Er geht dann auf das Geständnis ein und bestätigt noch einmal, dass das Urteil angemessen war. Er spricht sich für die Vollstreckung der Strafe aus, da Kürten einer Begnadigung unwürdig sei. Der Oberstaatsanwalt beschreibt ihn als sittliche verkommen, als Verachter von Menschenleben und als grausamen Kindermörder. Reue oder Mitleid habe Kürten nicht gezeigt, die Schlußworte im Prozeß seien unecht und mit Berechnung auf das Gnadengesuch ausgesprochen, was auch in der Urteilsbegründung so gesehen werde. Die Gesellschaft hätte einen Anspruch auf dauerhaften Schutz gegenüber einem solchen Verbrecher, wie sie nur die Todesstrafe gewähren würde. Kürten hätte mehrfach in seinem Leben die Gelegenheit gehabt sich zu bessern, doch diese Chancen habe er allesamt nicht wahrgenommen. Er sei überhaupt nur aus einem Grund von Altenburg nach Düsseldorf gekommen: um neue Straftaten zu begehen. Außerdem, so führte der Oberstaatsanwalt aus, würde das Volk eine Begnadigung nicht verstehen und auch die Presse sei überwiegend dafür, lediglich prinzipielle Gegner der Todesstrafe sprächen sich dagegen aus. Dies sei aber in diesem Fall zu vernachlässigen, da ein Rechtsirrtum ausgeschlossen sei.[3]
Der Stellungnahme des Oberstaatsanwalts ist eine Stellungnahme des Polizeipräsidenten beigefügt. Sie datiert vom 19.Juni 1931. Der Polizeipräsident führt aus, dass die Stimmung im Volke für eine Vollstreckung der Todesstrafe sei, auch wenn die Presse sich mit grundsätzlichen Erwägungen zur Todesstrafe zu Wort melde. Außerdem sei das Volk für Kürten zu schützen. Kürten sei es ohne weiteres zuzutrauen aus dem Gefängnis auszu- brechen, wie es einem Mörder am 15.6.31 in Lüttringhausen gelungen sei. Ebenfalls sprächen sich die Angehörigen der ermordeten Kinder für den Vollzug der Todesstrafe aus.[4]
Auch der Direktor der Strafanstalt äußert sich am 19.Juni 1931 zum Gnadengesuch. Die Anstaltskonferenz stimmte am selben Tag für Ablehnung des Gnadengesuch, nur der katholische Pfarrer habe sich der Stimme enthalten. Es folgt darauf ein Bericht über die Haftzeit Kürtens seit dem 7.Juni 1930, der einen Einblick in seine Gemütsverfassung gibt. Kürten benahm sich als sei er Herr der Situation und verlangte zahlreiche Extra-Wünsche, die ihm gewährt wurden, wenn er drohte die Aussage zu verweigern. Unter anderem verlangte er Kautabak einer anderen Marke, einen neuen Zellenanstrich, andere Matratzen oder eine Zelle zur Sonnenseite hin. Diese Wünsche wären ihm aber alle nicht gewährt worden. Als im Herbst 1930 ein Gutachter aus Bonn auf Antrag des Verteidigers ihn untersuchte, brachte dieser seine Privatsekretärin mit. Kürten erklärte daraufhin, dass die Frau einen schönen Hals habe und er nicht garantieren könne, dass er sich einmal auf sie stürzen könne. Der Gutachter verzichten anschließend darauf die Sekretärin weiterhin mitzubringen. Auch der Verteidiger hätte seinerseits größte Probleme mit Kürten gehabt und habe nur mit ihm reden können, wenn er ihm Rauchwaren, Genußmittel, Zeitungen oder ein bestimmtes Weißbrot mitbrachte. Seit Dezember 1930 besuchte er den Gottesdienst. Trotz nächtlichem Licht und Bewachung durch einen Beamten schlafe er seelenruhig und hätte den ersten Verhandlungstag verschlafen, wäre er nicht geweckt worden. An den Verhandlungstagen achtete er darauf perfekt frisiert und gekleidet zu sein. Nach dem Urteil wurde Kürten auf Anordnung des Präsidenten des Strafvollzugsamts in Sträflingskleidung gesteckt und aller Vergünstigungen wurden ihm entzogen, worauf er bereute das Urteil angenommen zu haben. Er sprach dann auf oft Reue und Mitleid mit den Opfer, was aber „entsprechend seiner andersgearteten Persönlichkeit […] von der Reue anderer Menschen wohl zu unterscheiden sei.“ Er stellte auch dar, dass die jetzige Staatsregierung aufgrund ihrer Einstellung die einzige Gewähr für ein erfolgreiches Gnadengesuch sei, was -so erklärte der Anstaltsdirektor- der wahre Grund für die unverzügliche Annahme des Urteils gewesen sei. Außerdem äußert der Anstaltsdirektor die Sorge, dass sich Kürten trotz strengster Sicherungs- maßnahmen an einem Mitgefangenen oder Beamten vergreifen könnte.[5]
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[1] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.260.

[2] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.260..
[3] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.261ff..
[4] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.264f..
[5] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.267ff..

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Die vollen bibliographischen Angaben, soweit hier nicht genannt, sind am unteren Ende der Seite aufgeführt.

Peter Kürtens Rezeption in der Musik (4): M – Eine Stadt sucht einen Mörder

Das Lied „M – Eine Stadt sucht seinen Mörder“ der deutschen Punkrockband Turbostaat orientiert sich an Fritz Langs Meisterwerk gleichen Namens, der ja wiederum zu einem nicht geringen Teil auf dem Fall Peter Kürten beruht. Das Lied erschien 2003 auf dem Album „Schwan“. Den Liedtext findet man auf der Homepage von Turbostaat.

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[1] http://www.youtube.com/watch?v=E8rVI5IvOn0&feature=related (abgerufen am 17.03.2011)

Peter Kürtens Rezeption im Film (1): M – Eine Stadt sucht einen Mörder

Am 11.Mai 1931, drei Wochen nach dem Urteilsspruch gegen Peter Kürten, feierte in Berlin der Film „M – Einer Stadt sucht einen Mörder“ von Fritz Lang Premiere. Es ist einer der ersten Tonfilme Deutschlands. Das Drehbuch wurde vor Peter Kürtens Verhaftung im Mai 1930 fertiggestellt.
In dem Film versetzt ein Kindermörder Berlin in Angst und Schrecken, die Kriminalpolizei und schließlich sogar die Ringvereine (kriminelle Vereinigungen) jagen den Mörder. In einer Fabrik macht die Unterwelt dem Mörder Hans Beckert schließlich den Prozeß, bis die Polizei eintrifft und ihn vor eine ordentliches Gericht stellt.
Der Fall Peter Kürten ist neben dem anderer Serienmörder am stärksten in die Handlung eingeflossen. Der Film kam in Spanien unter dem Namen „M – El vampiro de Düsseldorf“ und in Italien unter dem Titel „M – Il mostro di Düsseldorf“ in die Lichtspielhäuser. [1]
Bei youtube.de findet sich der komplette Film: [2]
Basierend auf dem Film entstand das 2009 in Deutschland erschienene Graphic Novel „M“ (Leseprobe auf der Homepage des Verlags [3]) von Jon.J.Muth.
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[1] Seite „M – Eine Stadt sucht einen Mörder“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 14. März 2011, 18:09 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=M_%E2%80%93_Eine_Stadt_sucht_einen_M%C3%B6rder&oldid=86438600 (Abgerufen am 17. 03.2011)
[2] http://www.youtube.com/watch?v=_O_ldOK3dDE (Abgerufen am 17.03.2011)

Vor Gericht (3): Das Urteil

„Im Namen des Volkes hat das Schwurgericht in Düsseldorf für Recht erkannt:
Der Angeklagte ist des Mordes in 9 (neun) Fällen, in 2 Fällen begangen in Tateinheit mit vollendeter Notzucht, in einem Falle begangen in Tateinheit mit gewaltsamer Vornahme unzüchtiger Handlungen, schuldig. Er wird für jeden Fall des Mordes mit dem Tode bestraft.
Der Angeklagte wurde ferner wegen Mordversuches in 7 (sieben) Fälle zu einer Gesamtzuchthausstrafe von 15 (fünfzehn) Jahren verurteilt.
Die bürgerlichen Ehrenrechte werden dem Angeklagten auf Lebenszeit aberkannt, auch wird Polizeiaufsicht für zulässig erklärt.
Die beschlagnahmten 2 Scheren, der Hammer und die Dolchspitze werden eingezogen.
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Angeklagten zur Last.“[1]

Direkt im Anschluss an die Urteilsbegründung erklärten Verteidigung und Anklage den Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmittel, sodass das Urteil am Tag der Ver- kündigung rechtskräftig wurde.[2]

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[1] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.258f. Siehe auch: Ernst Gennat: Der Prozeß, S.203.
[2] Ernst Gennat: Der Prozeß, S.204.
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Die vollen bibliographischen Angaben, soweit hier nicht genannt, sind am unteren Ende der Seite aufgeführt.

Vor Gericht (2): Die Plädoyers

An dieser Stelle sollen die Plädoyers der Staats- anwaltschaft, des Verteidigers Dr.Wehner und Kürtens Schlußrede vorgestellt werden. Vom Plädoyer des Staatsanwalts liegen in den mir zur Verfügung stehenden Quellen nur die Schlußworte vor, die daher hier zitiert werden sollen:
„Das Gesamtbild, das der Prozeß von den Verbrechen und der Täterpersönlichkeit gegeben hat, hat eine solche abgrundtiefe Verkommenheit, eine solche Gefährlichkeit des Täters und eine solche Menge Opfer gezeigt, daß wir nur hoffen können, daß sich ein solcher Fall niemals wiederholen möge. Wenn jemals ein Lustmörder die Todesstrafe verdient hat, so ist es Peter Kürten.“[1]
Die Verteidigungsrede Dr.Alex Wehners ist 1937 abgedruckt worden und steht deshalb in voller Länge zur Verfügung. Er begann sie mit einer Beschreibung der Ungeheuerlichkeit der Verbrechen Kürtens, die in der Kriminalgeschichte bisher unerreicht sei. Als besonders stellte er im Vergleich zu anderen Serienmördern der Weimarer Republik heraus, dass Kürten Frauen, Männer, junge Mädchen, Kinder und Tiere getötet hat. Anschließend beschrieb Wehner, dass er von vielen Seiten und der Öffentlichkeit gefragt wurde, wie man denn Kürten noch verteidigen könne, ja, warum er überhaupt einen Verteidiger gestellt bekomme. Wehner stellte daraufhin klar, dass es nicht die Aufgabe der Verteidigung sei, das eigene Ich aufzugeben, sondern er sei als Teil der Rechtspflege daran interessiert die Wahrheit zu suchen und zu finden. Er mahnte dann die Geschworenen als Teil seiner Aufgabe als Verteidiger, die „rein gefühlsmäßige Abscheu“ zugunsten der objektiven Einstellung gegen über dem Angeklagten und dessen Taten zurückzustellen.
Wehner erklärte dann, dass mit der Verhaftung Kürtens am 24.Mai 1930 noch nicht feststand, dass man den Düsseldorfer Serienmörder gefunden habe. Anhand der spärlichen Indizen (z.B. die Mörderbriefe) und der Aussage Auguste Kürtens, hätte man ihm wohl nur den Fall Budlies und den Fall Schulte nachweisen können. Allein das Geständnis Kürtens habe vollständige Klarheit geschaffen und damit die Möglichkeit eine umfassende Anklage vor Gericht zu bringen. Wehner betonte, dass er selbst der Meinung sei, dass Kürten der Täter wäre und dieser habe ihn auch beauftragt noch einmal klar zu stellen, dass er der langgesuchte Mörder sei.
Der Verteidiger fuhr dann fort, in dem er darlegte, dass die zahlreichen Gutachter Kürten nicht für geisteskrank im Sinn des §51 und damit strafrechtlich verantwortbar für seine Taten erklärten. Doch Wehner fragt an die Geschworenen gerichtet, ob die Taten Kürtens an sich nicht schon bewiesen, dass mindestens eine Grenzfall im Sinne des §51 vorliege.

„Dies wird insbesondere dann klar, wenn wir uns selbst überlegen, daß wir doch alle psychisch einfach nicht in der Lage wären, solche Taten zu begehen, während bei Kürten nicht nur keine Hemmungen vorhanden waren, sondern ein äußerst starker Trieb, diese Taten zu begehen und einer Art zu häufen, daß wir vor einem psychologischen Rätsel stehen.“[2]

Er führte weiter aus, dass die Gutachter Kürten erst später – nach den Taten – kennen lernten und untersuchten. Im Anschluß daran kam Wehner auf den Werdegang Kürtens zurück, der auch schon von der Anklage gewürdigt worden sei, um dann darauf aufbauend wieder auf den Paragrafen 51 zurückzukommen.
Sollten die Angeklagten die Voraussetzungen für § 51 nicht bejahen, so erklärte Wehner, müssten sie weiterhin prüfen, ob im Sinne des „§211 StrGB“ der Vorsatz der Tötung vorgelegen habe und ob die Tat mit Überlegung ausgeführt worden sei. Wehner selbst beantwortet die erste Frage eindeutig: Der Vorsatz der Tötung habe in allen Fällen mit Ausnahme der Lierenfelder Messerstechereien vorgelegen. Zur zweiten Frag erklärte er, dass jede ohne eine Überlegung ausgeführte Handlung als Totschlag und nicht als Mord zu werten sei. Wehner geht anschließend ausführlich auf die rechtlichen Grundlagen des Konstrukts der „Überlegung“ ein, dessen Wiedergabe an dieser Stelle aber zu weit führen würde. Wehner bezweifelte jedoch die Mordabsicht und sprach im Hinblick auf die Überlegung, also die Frage ob ein Mord oder ein Totschlag vorlag, die einzelnen Fälle durch. Auf eine detaillierte Vorstellung der Argumente soll an dieser Stelle ebenfalls verzichtet werden: In den Fällen Klein, Scheer, Reuter, Dörrier, Kühn, Schulte, Meurer, und Wanders verneinte Wehner eine Mordabsicht Kürtens. In den Fällen der Kinder Ohliger und Albermann kam er eindeutig zu der Feststellung, dass eine Überlegung stattgefunden habe, bei den Fleher Kindermorden zweifelte er und verwies deswegen die Geschworenen auf den juristischen Grundsatz in dubio pro reo, sie müssten also Totschlag annehmen. Im Fall Maria Hahn verzichtete Wehner aufgrund des „schaurigen Tatbestands“ auf eine „rechtliche Würdigung“. Besonders die Tatsache, dass Peter Kürten ín vielen Fällen auf eine Tötung verzichtete, zeigte für Wehner, dass er nicht mit einer Mordabsicht losgegangen sei und dass die sexuelle Erregung dafür verantwortlich sei, ob ein Totschlag folgte – oder nicht.
Wehner schloss seine Verteidigungsrede mit dem Hinweis, dass sich die Gefängnistore hinter dem Angeklagten für immer schließen würden. Er habe sich schwer an der Menschheit vergangen und er werde das Urteil der Geschworenen als gerechte Sühne für seine furchtbaren Taten annehmen. Ausdrücklich bat er dann die Geschworenen den Angeklagten nicht der menschlichen Verachtung anheim fallen zu lassen.
„Wird so nicht auch der Angeklagte das Recht haben, seinerseits Anklage zu erheben gegen sein Schicksal und zu sagen:
Warum bin ich geboren als der Sohn eines Trinkers, eines Sexualverbrechers?
Warum bin ich nicht geboren im lichten Raum?
Warum bin ich ohne Erziehung wie Unkraut am Wege aufgewachsen?
Warum habe ich diese scheußliche Veranlagung, die geschlechtliche Perversion, mit zur Welt gebracht?
Warum bin ich nicht geboren als ein Mensch, wie sie hier um mich versammelt sind?, für die es einfach eine Unmöglichkeit wäre, solche Taten zu begehen, ohne daß es ihr eigenes Verdienst ist?“[3]
Wehner ermahnte noch einmal die Geschworenen nach Recht und Gesetz zu entscheiden und aus Kürten keine Bestie zu machen und ihn aus der menschlichen Gesellschaft auszuschließen. Mit seinen letzten Worten zur Verteidigung Kürtens zitierte er die Worte, die Annette von Droste Hülshoff ihrer Novelle „Die Judenbuche“ voran gestellt hat.[4] (Leseprobe „Die Judenbuche“ auf lyrikwelt.de, die kursiv gesetzten Worte sind gemeint.)[5]
Peter Kürten versuchte in seiner Schlußrede nicht seine Taten „in irgendeiner Form zu entschuldigen“. Allerdings wies er daraufhin, dass einige Ärzte mehr als anderthalbtausend Morde begangen hätten und bezog sich damit auf eine Abtreibungsaffäre zweier kommunistischer Ärzte in Stuttgart. Dann wandte er sich an Prof.Sioli und hielt ihm vor, dass er sein Elternhaus als nicht mitbestimmend für seiner Entwicklung ansah. (Sioli sagte in seinem Gutachten, das Erbanlage das eine sei, die Verantwortung für den Umgang damit müsse jeder selbst tragen). Er wies den Vorwurf des Oberstaatsanwalts zurück, dass er sein Geständnis aus Feigheit zurückgezogen habe, er habe dies nur wegen seiner Frau getan. Dann wandte er sich an die Presse und lobte deren maßvolle Bericht- erstattung, die er aufmerksam verfolgt habe, da er sich selbst in seiner Jugend an der Sensationspresse berauscht habe. Die Öffentlichkeit würde so nicht vergiftet werden. Daraufhin rief ihm ein Presseverteter ein ironisches „Wir danken!“ zu. Dann ging er auf einige Opfer ein, die es ihm zu leicht gemacht hätten, da sie mit ihm in den Wald gegangen seien. „Der Drang nach dem Manne nimmt ja immer ungewöhnlichere Formen an.“, kommentierte er dies, was ihm einen Ordnungsruf des Vorsitzenden einbrachte. An- schließend bat er die Angehörigen der Opfer, so weit es ihnen möglich sei, ihm zu verzeihen und stellte klar, dass er die Opfer nie gequält habe. [6] Seine Rede endete mit den Worten:
„Und wenn Sie dieses alles in Betracht ziehen und meinen guten Willem, alle Taten zu sühnen und Buße zu tun, erkennen, dann glaube ich doch, daß das große Rache- und Haßgefühl gegen mich nicht nachhalten wird, und ich möchte Sie bitten: Seien Sie versöhnt!“[7]
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[1] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.255.
[2] Alex Wehner: Verteidigungsrede für den Düsseldorfer Massenmörder Kürten, S.220.
[3] Alex Wehner: Verteidigungsrede für den Düsseldorfer Massenmörder Kürten, S.235.
[4] Alex Wehner: Verteidigungsrede für den Düsseldorfer Massenmörder Kürten, S.213-235.
[5] Die Judenbuche (Ein Sittengemälde aus dem gebirgichten Westfalen) Leseprobe: http://www.lyrikwelt.de/gedichte/droste-huelshoffg6.htm (abgerufen am 16.03.2011)
[6] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.256ff..
[7] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.258.
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Die vollen bibliographischen Angaben, soweit hier nicht genannt, sind am unteren Ende der Seite aufgeführt.

Lichtbild (10): Der Gerichtssaal in der Tannenstraße

Die Turnhalle der Schutzpolizei in der Tannenstraße, die als Gerichtssaal im Fall Kürten diente.[1]

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[1] Hölling: Blick auf die Turnhalle in der Polizeikaserne an der Tannenstraße in der ab 13.4.1931 der Prozeß gegen den Massenmörder Peter Kürten stattfand, Aufnahmedatum 1931, Bildersammlung des Stadtarchivs Düsseldorf, Bildnummer: 093 700 007.
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Vor Gericht (1): Der Fall Peter Kürten

Am 26.Januar 1931 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Peter Kürten, es kamen allerdings nicht alle Fälle und Straftaten zur Anklage, sondern nur die wichtigsten: (nach Ernst Gennat:)
„I.des Mordes in 9 Fällen und zwar

1. 25.5.13 in Köln-Mülheim – Christine Klein
2. 8.2.29 in Düsseldorf-Flingern – Rosa Ohliger
3. 12./13.2.29 in Düsseldorf-Flingern – Rudolf Scheer
4. 11.8.29 in Papendell – Maria Hahn
5. 24.8.29 in Düsseldorf-Flehe – Luise Lenzen und
6. Luise [richtig: Gertrud, Anm.JNK] Hamacher
7. 29.9.29 in Düsseldorf-Oberkassel – Ida Reuter
8. 11.10.29 in Düsseldorf-Gerresheim – Elisabeth Dörrier
9. 7.11.29 in Düsseldorf-Grafenberg – Gertrud Albermann

 II. des versuchten Mordes wird K. in 7 Fällen angeklagt, und zwar

1. 3.2.29 in Düsseldorf-Gerresheim – Apollonia Kühn
2. 21.8.29 in Düsseldorf-Lierenfeld – Anna Goldhausen
3. am gleichen Tag daselbst Olga Mantel
4. am gleichen Tag daselbst Heirnich Kornblum
5. 25.8.29 in Düsseldorf-Niederkassel – Gertrud Schulte
6. 25.10.29 in Düsseldorf-Flingern – Hubertine Meuer
7. am gleichen Tage in Düsseldorf (Hofgarten) – Klara Wanders

III. in allen Fällen – mit Ausnahme der Fälle Scheer (I,3) und Kornblum (II,4) – wird K. außerdem angeklagt, mit Gewalt unzüchtige Handlungen an Frauenspersonen vorgenommen zu haben.
IV. in den Fällen Reuter, Dörrier und Albermann (I 7, 8 und 9) wird K. weiter angeklagt, durch dieselben Handlungen Frauenspersonen zum außerehelichen Beischlaf mißbraucht zu haben, nachdem er sie zu diesem Zwecke in einen bewußtlosen Zustand versetzt hatte;
V. im Falle Schulte wird K. außerdem noch wegen versuchter Notzucht angeklagt.“[1]

Der Prozeß fand schließlich vom 13. bis zum 24. April 1931 statt. Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände und dem übergroßen Interesse ließ man eine Turnhalle der Schutzpolizei in der Tannenstraße als Gerichtssaal herrichten.  Wie Ernst Gennat gleich zu Beginn seines knappen Berichts feststellt gab es keine Überraschungen. Peter Kürten, der sicher juristische und medizinische Fachausdrücke verwendete, gab seine Taten zu. Neu hinzukam für Gennat die Angabe, dass Kürten schon als 9jähriger einen Knaben in den Rhein gestoßen haben will, der daraufhin ertrunken sei. Kürten führte seinen Werdegang auf seine Jugendzeit und den Vater sowie einem benachbarten Hundeschlächter zurück, übertrieb dabei aber und wurde vom Vorsitzenden ermahnt. Seine Ansichten zum Strafvollzug, den er im polizeilichen Verhör als Grund für seine Taten angab, revidierte er. [2]
„Der ganzen Veranlagung des K. entsprechend stellte die Hauptverhandlung sicherlich einen Höhepunkt seines bisherigen Lebens dar: wenn er z.B. das Wort ausdrücklich an die Presse richtete und zur Abfassung sachlicher Berichte mahnte unter Hinweis auf die Schädigungen, die gerade er er durch schlechter Lektüre erlitten habe.“[3]

 

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[1] Ernst Gennat: Der Prozeß, S.200f..
[2] Ernst Gennat: Der Prozeß, S.201f.
[3] Ernst Gennat: Der Prozeß, S.203.
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Die vollen bibliographischen Angaben, soweit hier nicht genannt, sind am unteren Ende der Seite aufgeführt.

Peter Kürtens Rezeption in der Musik (3): Dedicated to Peter Kürten (Whitehouse)

Die britische Power-Electronics-Band Whitehouse, die für ihre extremen Musik-Collagen bekannt ist, veröffentlichte 1981 (und 1996) das Album „Dedicated to Peter Kürten“ auf dem auch ein gleichnamiges Lied zu finden ist. Die sehr spezielle unharmonische Musik von Whitehouse mischt sich mit extremen Texten über Massenmörder oder Vergewaltiger.[1] Den Anfang des Liedes „Dedicated to Peter Kürten“ kann man sich beim Download-Portal Legalsounds.com anhören.

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[1] Seite „Whitehouse (Band)“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 1. November 2010, 22:22 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Whitehouse_(Band)&oldid=81001866 (Abgerufen: 17. März 2011, 13:47 UTC)