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Die Akte (15): Der Schwan im Hofgarten (7.Dezember 1929)

Am 7.Dezember 1929 fand der Geflügelwärter des Hofgartens, Mathias Weyergraf am Kriegerdenkmal auf einer Wiese den Kadaver eines jungen Schwans, der von seinen Eltern verstoßen worden war, aus diesem Grund kaum ins Wasser ging und besonders zutraulich gegenüber den Menschen geworden war. Das Merkwürdige für den Geflügelwärter war, dass der Hals mit einem sehr scharfen Messer durchschnitten worden war – aber nirgendwo Blut zu sehen war. Vor Gericht sagte er aus:
„Ich habe die ganze Umgebung bis zum Wasser hin abgesucht, aber keine Spur von Blut gefunden. Ich muß annehmen, daß derjenige, der das Tier getötet hat, das Blut ausgesogen hat.“[1]
Spuren eines Kampfes stellte Weyergraf nicht fest. Obwohl der Mann seit 30 Jahren als Geflügelwärter tätig war, hatte er wohl andere Taten gegen seine Schützlinge erlebt, aber ein Fall wie dieser war ihm noch nie untergekommen.[2] In der Gerichtsverhandlung erklärte Peter Kürten, dass er diese Tat begangen habe,[3] was einer der Gründe war, warum er auch als „Vampir von Düsseldorf“ bezeichnet wurde.
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[1] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.325.

[2] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.324f..
[3] Ernst Gennat: Der Prozeß, S.203.

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Die vollen bibliographischen Angaben, soweit hier nicht genannt, sind am unteren Ende der Seite aufgeführt.