Archiv der Kategorie: Peter Kürten

Hinter Gittern (5): Der letzte Tag

Am 3.Juli 1931 verfasste der Oberstaatsanwalt einen Bericht an den Preußischen Justizminister, in dem er die letzten Handlungen im Fall Kürten darlegte. Am 24.Juni erhielt dieser den Auftrag im Kölner Gefängnis Klingelpütz den Hinrichtungsraum und die dort vorhandene, noch aus der Franzosenzeit stammende[1] Guillotine zu überprüfen. Er stellte fest, dass diese rasch gebrauchsfertig gemacht werden könnte. Am 1.Juli 1931 um 9 Uhr erhielt der Oberstaatsanwalt die Verfügungen des Justizministers zur Ablehnung des Gnadengesuchs und zur Hinrichtung Kürtens. Um 9.30 Uhr meldete sich der Magdeburger Scharfrichter Karl Gröpler mit drei Gehilfen, der sich dann sofort nach Köln begab um die Guillotine gebrauchsfertig zu machen. Um 15 Uhr wurde Kürten von Düsseldorf nach Köln verlegt. Die Überführung erfolgte im Kraftwagen mit ausgesuchter Bewachung ohne dass Kürten Fesseln angelegt wurden. Um 17:05 Uhr gab der Oberstaatsanwalt Peter Kürten die Entscheidung des Justizministers bekannt und erklärte ihm, dass die Hinrichtung am nächsten Morgen um 6 Uhr stattfinden würde.
„Kürten nahm diese Eröffnung tief erschüttert, aber äußerlich gefaßt entgegen.“[2]
Der Oberstaatsanwalt ließ sich anschließend die Funktions- fähigkeit der Guillotine vorführen. Kürten verbrachte die Nacht schlaflos im Beisein von zwei Geistlichen, sein Verteidiger Dr.Wehner war ebenfalls eine Zeit lang anwesend. Gegen 19 Uhr aß er ein Schnitzel, Bratkartoffeln und Salat und trank im Laufe der Nacht anderthalb Flaschen Wein. Er verfasste 13 Briefe, die er an seine inzwischen von ihm geschiedene Frau, den Anstaltsdirektor in Köln und die Opfer, bzw. die Angehörigen der Getöteten gerichtet waren. [3] Seiner Frau schrieb er gegen drei Uhr in der Nacht, dass er um 6 Uhr ausgelitten habe. Dankbar sei er für den Trost der Herren, die bei ihm waren und ihm die letzte Nacht etwas leichter gemacht hätten. Er bat sie „von Herzen“ um Verzeihung für das Unrecht, dass er ihr zugefügt habe, und für die Schmach und die Schande, die sie seinetwegen erlitten habe. Der Brief endet mit den Worten: „Liebe gute Guste bete für mich, im Himmel sehen wir uns wieder.“[4]
Als Beispiel für die Briefe an Angehörige und Opfer seien hier drei zitiert:

„Köln den 1.Juli 1931

An die Angehörigen der kleinen Rosa Ohliger.

In meinem Schlußwort in der Hauptverhandlung hatte ich Sie bereits schon gebeten, wenn es Ihnen möglich sein sollte, das große Unrecht, das ich Ihnen zugefügt habe, mir zu verzeihen. Bevor ich meinen letzten Gang antrete, bitte ich Sie nochmal von ganzem Herzen um Verzeihung. Ich war von einem Wahn befangen und wußte nicht was ich tat. Es tut mir aufrichtig leid.

Ich bete für sie.

gez. Peter Kürten“

„Köln, den 2.Juli 1931

An Frl. Gertrud Schulte.
Aus meiner Sterbestunde:

Ich habe den lieben Gott um Verzeihung gebeten, und Er gab sie mir. Ich bitte auch Sie mir zu verzeihen und meiner in Ihrem Gebet zu gedenken.
gez.Peter Kürten“

„Köln, den 2.Juli 1931

An die Angehörigen der Maria Hahn in Bremen.

In meiner Todesstunde fühle ich besonders das schwere Leid das ich Ihnen zugefügt habe, und bereue es aus tiefstem Herzen.
gez.Peter Kürten“
[5]
Um 4:45 Uhr wurde für Peter Kürten die heilige Messe gelesen, er beichtete und erhielt die Kommunion. „Mit dem Heranna[h]en der Stunde der Vollstreckung nahm seine Fassungskraft immer mehr ab“, beobachtete der Oberstaatsanwalt und erkannte, dass „er nunmehr wirkliche Reue empfand und seine Verbrechen durch den Tod sühnen wollte.“ Um 6:02 Uhr begleiteten ihn die beiden Geistlichen und Dr.Wehner zur Richtstätte im Hof des Gefängnisses, die gegen Blicke von Unbeteiligten abgesichert war. Der Oberstaatsanwalt beschreibt die letzten Momente:
„Kürten war jetzt aufs tiefste erschüttert, hielt sich aber aufrecht und bewahrte unter Aufbietung seiner letzten Kräfte die Fassung. Seine Hände waren ihm leicht auf dem Rücken zusammengebunden. Er hörte die Verlesung der rechtskräftigen Urteilsformel und des Erlasses der Preußischen Staatsministeriums ruhig an, nahm Einsicht in den Erlaß, äußerte aber kein Wort mehr. Der Erlaß wurde sodann dem Scharfrichter vorgezeigt und dieser aufgefordert seines Amtes zu walten. Kürten ließ auch die letzten Vorbereitungen ohne jede Äußerung ruhig an sich vornehmen. Eine Minute später meldete der Scharfrichter, daß das Urteil vollstreckt sei. Die ganze Verhandlung hatte drei Minuten in Anspruch genommen.[6]
Die Leiche Peter Kürtens wurde anschließend an Professor Krause vom anatomisch-biologischen Institut an der Universität Berlin übergeben. Drei weitere Ärzte unternahmen noch vor Ort Versuche und entnahmen Präparate. [7] Nach dem Zweiten Weltkrieg kam der Kopf Kürtens in die USA, wo er bis heute im „Ripley’s Believe It or Not! museum“ in Wisconsin Dells ausgestellt wird. Bei Flickr findet sich eine Fotografie [8] davon.
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[1] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.294.

[2] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.290.
[3] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.289f..

[4] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.291f..
[5] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.293f..
[6] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.291.

[7] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.291.
[8] Jeremy G. Soper: Mummified head of Peter Kürten, http://www.flickr.com/photos/jeremysoper/2556742611/ (abgerufen am 17.03.2011)

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Die vollen bibliographischen Angaben, soweit hier nicht genannt, sind am unteren Ende der Seite aufgeführt.

Vor Gericht (2): Die Plädoyers

An dieser Stelle sollen die Plädoyers der Staats- anwaltschaft, des Verteidigers Dr.Wehner und Kürtens Schlußrede vorgestellt werden. Vom Plädoyer des Staatsanwalts liegen in den mir zur Verfügung stehenden Quellen nur die Schlußworte vor, die daher hier zitiert werden sollen:
„Das Gesamtbild, das der Prozeß von den Verbrechen und der Täterpersönlichkeit gegeben hat, hat eine solche abgrundtiefe Verkommenheit, eine solche Gefährlichkeit des Täters und eine solche Menge Opfer gezeigt, daß wir nur hoffen können, daß sich ein solcher Fall niemals wiederholen möge. Wenn jemals ein Lustmörder die Todesstrafe verdient hat, so ist es Peter Kürten.“[1]
Die Verteidigungsrede Dr.Alex Wehners ist 1937 abgedruckt worden und steht deshalb in voller Länge zur Verfügung. Er begann sie mit einer Beschreibung der Ungeheuerlichkeit der Verbrechen Kürtens, die in der Kriminalgeschichte bisher unerreicht sei. Als besonders stellte er im Vergleich zu anderen Serienmördern der Weimarer Republik heraus, dass Kürten Frauen, Männer, junge Mädchen, Kinder und Tiere getötet hat. Anschließend beschrieb Wehner, dass er von vielen Seiten und der Öffentlichkeit gefragt wurde, wie man denn Kürten noch verteidigen könne, ja, warum er überhaupt einen Verteidiger gestellt bekomme. Wehner stellte daraufhin klar, dass es nicht die Aufgabe der Verteidigung sei, das eigene Ich aufzugeben, sondern er sei als Teil der Rechtspflege daran interessiert die Wahrheit zu suchen und zu finden. Er mahnte dann die Geschworenen als Teil seiner Aufgabe als Verteidiger, die „rein gefühlsmäßige Abscheu“ zugunsten der objektiven Einstellung gegen über dem Angeklagten und dessen Taten zurückzustellen.
Wehner erklärte dann, dass mit der Verhaftung Kürtens am 24.Mai 1930 noch nicht feststand, dass man den Düsseldorfer Serienmörder gefunden habe. Anhand der spärlichen Indizen (z.B. die Mörderbriefe) und der Aussage Auguste Kürtens, hätte man ihm wohl nur den Fall Budlies und den Fall Schulte nachweisen können. Allein das Geständnis Kürtens habe vollständige Klarheit geschaffen und damit die Möglichkeit eine umfassende Anklage vor Gericht zu bringen. Wehner betonte, dass er selbst der Meinung sei, dass Kürten der Täter wäre und dieser habe ihn auch beauftragt noch einmal klar zu stellen, dass er der langgesuchte Mörder sei.
Der Verteidiger fuhr dann fort, in dem er darlegte, dass die zahlreichen Gutachter Kürten nicht für geisteskrank im Sinn des §51 und damit strafrechtlich verantwortbar für seine Taten erklärten. Doch Wehner fragt an die Geschworenen gerichtet, ob die Taten Kürtens an sich nicht schon bewiesen, dass mindestens eine Grenzfall im Sinne des §51 vorliege.

„Dies wird insbesondere dann klar, wenn wir uns selbst überlegen, daß wir doch alle psychisch einfach nicht in der Lage wären, solche Taten zu begehen, während bei Kürten nicht nur keine Hemmungen vorhanden waren, sondern ein äußerst starker Trieb, diese Taten zu begehen und einer Art zu häufen, daß wir vor einem psychologischen Rätsel stehen.“[2]

Er führte weiter aus, dass die Gutachter Kürten erst später – nach den Taten – kennen lernten und untersuchten. Im Anschluß daran kam Wehner auf den Werdegang Kürtens zurück, der auch schon von der Anklage gewürdigt worden sei, um dann darauf aufbauend wieder auf den Paragrafen 51 zurückzukommen.
Sollten die Angeklagten die Voraussetzungen für § 51 nicht bejahen, so erklärte Wehner, müssten sie weiterhin prüfen, ob im Sinne des „§211 StrGB“ der Vorsatz der Tötung vorgelegen habe und ob die Tat mit Überlegung ausgeführt worden sei. Wehner selbst beantwortet die erste Frage eindeutig: Der Vorsatz der Tötung habe in allen Fällen mit Ausnahme der Lierenfelder Messerstechereien vorgelegen. Zur zweiten Frag erklärte er, dass jede ohne eine Überlegung ausgeführte Handlung als Totschlag und nicht als Mord zu werten sei. Wehner geht anschließend ausführlich auf die rechtlichen Grundlagen des Konstrukts der „Überlegung“ ein, dessen Wiedergabe an dieser Stelle aber zu weit führen würde. Wehner bezweifelte jedoch die Mordabsicht und sprach im Hinblick auf die Überlegung, also die Frage ob ein Mord oder ein Totschlag vorlag, die einzelnen Fälle durch. Auf eine detaillierte Vorstellung der Argumente soll an dieser Stelle ebenfalls verzichtet werden: In den Fällen Klein, Scheer, Reuter, Dörrier, Kühn, Schulte, Meurer, und Wanders verneinte Wehner eine Mordabsicht Kürtens. In den Fällen der Kinder Ohliger und Albermann kam er eindeutig zu der Feststellung, dass eine Überlegung stattgefunden habe, bei den Fleher Kindermorden zweifelte er und verwies deswegen die Geschworenen auf den juristischen Grundsatz in dubio pro reo, sie müssten also Totschlag annehmen. Im Fall Maria Hahn verzichtete Wehner aufgrund des „schaurigen Tatbestands“ auf eine „rechtliche Würdigung“. Besonders die Tatsache, dass Peter Kürten ín vielen Fällen auf eine Tötung verzichtete, zeigte für Wehner, dass er nicht mit einer Mordabsicht losgegangen sei und dass die sexuelle Erregung dafür verantwortlich sei, ob ein Totschlag folgte – oder nicht.
Wehner schloss seine Verteidigungsrede mit dem Hinweis, dass sich die Gefängnistore hinter dem Angeklagten für immer schließen würden. Er habe sich schwer an der Menschheit vergangen und er werde das Urteil der Geschworenen als gerechte Sühne für seine furchtbaren Taten annehmen. Ausdrücklich bat er dann die Geschworenen den Angeklagten nicht der menschlichen Verachtung anheim fallen zu lassen.
„Wird so nicht auch der Angeklagte das Recht haben, seinerseits Anklage zu erheben gegen sein Schicksal und zu sagen:
Warum bin ich geboren als der Sohn eines Trinkers, eines Sexualverbrechers?
Warum bin ich nicht geboren im lichten Raum?
Warum bin ich ohne Erziehung wie Unkraut am Wege aufgewachsen?
Warum habe ich diese scheußliche Veranlagung, die geschlechtliche Perversion, mit zur Welt gebracht?
Warum bin ich nicht geboren als ein Mensch, wie sie hier um mich versammelt sind?, für die es einfach eine Unmöglichkeit wäre, solche Taten zu begehen, ohne daß es ihr eigenes Verdienst ist?“[3]
Wehner ermahnte noch einmal die Geschworenen nach Recht und Gesetz zu entscheiden und aus Kürten keine Bestie zu machen und ihn aus der menschlichen Gesellschaft auszuschließen. Mit seinen letzten Worten zur Verteidigung Kürtens zitierte er die Worte, die Annette von Droste Hülshoff ihrer Novelle „Die Judenbuche“ voran gestellt hat.[4] (Leseprobe „Die Judenbuche“ auf lyrikwelt.de, die kursiv gesetzten Worte sind gemeint.)[5]
Peter Kürten versuchte in seiner Schlußrede nicht seine Taten „in irgendeiner Form zu entschuldigen“. Allerdings wies er daraufhin, dass einige Ärzte mehr als anderthalbtausend Morde begangen hätten und bezog sich damit auf eine Abtreibungsaffäre zweier kommunistischer Ärzte in Stuttgart. Dann wandte er sich an Prof.Sioli und hielt ihm vor, dass er sein Elternhaus als nicht mitbestimmend für seiner Entwicklung ansah. (Sioli sagte in seinem Gutachten, das Erbanlage das eine sei, die Verantwortung für den Umgang damit müsse jeder selbst tragen). Er wies den Vorwurf des Oberstaatsanwalts zurück, dass er sein Geständnis aus Feigheit zurückgezogen habe, er habe dies nur wegen seiner Frau getan. Dann wandte er sich an die Presse und lobte deren maßvolle Bericht- erstattung, die er aufmerksam verfolgt habe, da er sich selbst in seiner Jugend an der Sensationspresse berauscht habe. Die Öffentlichkeit würde so nicht vergiftet werden. Daraufhin rief ihm ein Presseverteter ein ironisches „Wir danken!“ zu. Dann ging er auf einige Opfer ein, die es ihm zu leicht gemacht hätten, da sie mit ihm in den Wald gegangen seien. „Der Drang nach dem Manne nimmt ja immer ungewöhnlichere Formen an.“, kommentierte er dies, was ihm einen Ordnungsruf des Vorsitzenden einbrachte. An- schließend bat er die Angehörigen der Opfer, so weit es ihnen möglich sei, ihm zu verzeihen und stellte klar, dass er die Opfer nie gequält habe. [6] Seine Rede endete mit den Worten:
„Und wenn Sie dieses alles in Betracht ziehen und meinen guten Willem, alle Taten zu sühnen und Buße zu tun, erkennen, dann glaube ich doch, daß das große Rache- und Haßgefühl gegen mich nicht nachhalten wird, und ich möchte Sie bitten: Seien Sie versöhnt!“[7]
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[1] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.255.
[2] Alex Wehner: Verteidigungsrede für den Düsseldorfer Massenmörder Kürten, S.220.
[3] Alex Wehner: Verteidigungsrede für den Düsseldorfer Massenmörder Kürten, S.235.
[4] Alex Wehner: Verteidigungsrede für den Düsseldorfer Massenmörder Kürten, S.213-235.
[5] Die Judenbuche (Ein Sittengemälde aus dem gebirgichten Westfalen) Leseprobe: http://www.lyrikwelt.de/gedichte/droste-huelshoffg6.htm (abgerufen am 16.03.2011)
[6] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.256ff..
[7] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.258.
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Die vollen bibliographischen Angaben, soweit hier nicht genannt, sind am unteren Ende der Seite aufgeführt.

Vor Gericht (1): Der Fall Peter Kürten

Am 26.Januar 1931 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Peter Kürten, es kamen allerdings nicht alle Fälle und Straftaten zur Anklage, sondern nur die wichtigsten: (nach Ernst Gennat:)
„I.des Mordes in 9 Fällen und zwar

1. 25.5.13 in Köln-Mülheim – Christine Klein
2. 8.2.29 in Düsseldorf-Flingern – Rosa Ohliger
3. 12./13.2.29 in Düsseldorf-Flingern – Rudolf Scheer
4. 11.8.29 in Papendell – Maria Hahn
5. 24.8.29 in Düsseldorf-Flehe – Luise Lenzen und
6. Luise [richtig: Gertrud, Anm.JNK] Hamacher
7. 29.9.29 in Düsseldorf-Oberkassel – Ida Reuter
8. 11.10.29 in Düsseldorf-Gerresheim – Elisabeth Dörrier
9. 7.11.29 in Düsseldorf-Grafenberg – Gertrud Albermann

 II. des versuchten Mordes wird K. in 7 Fällen angeklagt, und zwar

1. 3.2.29 in Düsseldorf-Gerresheim – Apollonia Kühn
2. 21.8.29 in Düsseldorf-Lierenfeld – Anna Goldhausen
3. am gleichen Tag daselbst Olga Mantel
4. am gleichen Tag daselbst Heirnich Kornblum
5. 25.8.29 in Düsseldorf-Niederkassel – Gertrud Schulte
6. 25.10.29 in Düsseldorf-Flingern – Hubertine Meuer
7. am gleichen Tage in Düsseldorf (Hofgarten) – Klara Wanders

III. in allen Fällen – mit Ausnahme der Fälle Scheer (I,3) und Kornblum (II,4) – wird K. außerdem angeklagt, mit Gewalt unzüchtige Handlungen an Frauenspersonen vorgenommen zu haben.
IV. in den Fällen Reuter, Dörrier und Albermann (I 7, 8 und 9) wird K. weiter angeklagt, durch dieselben Handlungen Frauenspersonen zum außerehelichen Beischlaf mißbraucht zu haben, nachdem er sie zu diesem Zwecke in einen bewußtlosen Zustand versetzt hatte;
V. im Falle Schulte wird K. außerdem noch wegen versuchter Notzucht angeklagt.“[1]

Der Prozeß fand schließlich vom 13. bis zum 24. April 1931 statt. Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände und dem übergroßen Interesse ließ man eine Turnhalle der Schutzpolizei in der Tannenstraße als Gerichtssaal herrichten.  Wie Ernst Gennat gleich zu Beginn seines knappen Berichts feststellt gab es keine Überraschungen. Peter Kürten, der sicher juristische und medizinische Fachausdrücke verwendete, gab seine Taten zu. Neu hinzukam für Gennat die Angabe, dass Kürten schon als 9jähriger einen Knaben in den Rhein gestoßen haben will, der daraufhin ertrunken sei. Kürten führte seinen Werdegang auf seine Jugendzeit und den Vater sowie einem benachbarten Hundeschlächter zurück, übertrieb dabei aber und wurde vom Vorsitzenden ermahnt. Seine Ansichten zum Strafvollzug, den er im polizeilichen Verhör als Grund für seine Taten angab, revidierte er. [2]
„Der ganzen Veranlagung des K. entsprechend stellte die Hauptverhandlung sicherlich einen Höhepunkt seines bisherigen Lebens dar: wenn er z.B. das Wort ausdrücklich an die Presse richtete und zur Abfassung sachlicher Berichte mahnte unter Hinweis auf die Schädigungen, die gerade er er durch schlechter Lektüre erlitten habe.“[3]

 

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[1] Ernst Gennat: Der Prozeß, S.200f..
[2] Ernst Gennat: Der Prozeß, S.201f.
[3] Ernst Gennat: Der Prozeß, S.203.
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Hinter Gittern (3): Die Untersuchung von Prof.Sioli

Nachdem gestern an dieser Stelle die Analyse von Karl Berg vorgestellt wurde, soll nun gleiches mit den Erkenntnissen des Leiters der Grafenberger Anstalt geschehen. Die Gespräche von Prof.Franz Sioli mit Peter Kürten dauerten vom 7.Oktober 1930 bis zum 2.November 1930. Die ärztliche Begutachtung teilt Prof.Sioli in drei Kapitel: Die Frage nach einer möglichen Geisteskrankheit, die Frage ob die freie Willensbewilligung aufgehoben wurde und schließlich eine ärztliche Ausführung zur Persönlichkeit Kürtens.
Wie Prof.Berg stellt Prof.Sioli fest, dass es keine körperlichen Anzeichen für eine Geisteskrankheit gibt und das er auch während der Untersuchung keinerlei Anzeichen dafür entdeckt hat. Es gab keine Anzeichen für eine krankhafte Affektstörung.
„Es fehlen alle die unmotivierten stereotypen, manierierten Absonderlichkeiten in Haltung und Bewegung von Gesichtsmimik, Ausdrucks- und anderen Bewegungen des Körpers und der Sprache, welche die Anzeichen katatoner Störungen, des Spanungs- irreseins oder Triebirreseines sind.“[1]
Zwei „geistige Vorgänge“ erörtert Prof.Sioli anschließend: Die „Sühneidee“ und die „Stimmen“ die Kürten gehört haben will. Zu letzterem Punkt stellt Sioli fest, dass dies keine Sinnestäuschungen waren, sondern Phantasie- vorstellungen Peter Kürtens, denen „die Möglichkeit der Verwechslung mit der Wirklichkeit völlig fehlt.“ Kürten war besser als anderen Menschen imstande sich Phantasie- vorstellungen lebendig auszumalen, was aber kein krankhaft Zug war.
Die Sühneidee, die Kürten erst in den Untersuchungen so formuliert und die in den polizeilichen Vernehmungen als Rachegedanke zu Tage kommt, ist für Prof.Sioli kein „krankhaft entstandender unkorrigierbarer Irrtum des Kürten, sondern eine von ihm selbst denkerisch gebildete  Rechtfertigungstheorie.“ Doch ebenso wie Karl Berg stellt Sioli fest, dass die Sühneidee lediglich ein Teil seiner sexuellen Befriedigung war und nicht zu den Tatmotiven zählt, sondern erst anschließend auftaucht.
Weiterhin untersuchte Prof.Sioli ob temporäre Bewußt- seinsstörungen bei Kürten vorliegen, ob er möglicherweise seine Geständnisse erfunden haben könnte oder ob er eine bestehende krankhafte Störung zu verheimlichen versucht. Prof.Sioli kommt zu dem Erkenntnis, dass keine dieser Möglichkeiten zutrifft, allerdings warnt er, dass seine Begutachtung nicht auf einer klinischen Dauerbeobachtung fußt, sondern auf mehrfachen Untersuchungen im Gefängnis. Er empfiehlt eine sechswöchige Anstaltsbeobachtung und schließt sich damit einem Antrag von Prof.Berg an.
Zur zweiten Frage, ob eine Bewußtseinsstörung während der Ausführung der Taten vorlag, liegen Prof.Sioli ebenfalls keine Anzeichen vor. Die Erinnerung Kürtens ist vollständig und wird von den Zeugen bestätigt, so dass ein Zustand von Bewußtlosigkeit ausgeschlossen wird. Zusammen- fassen stellt Prof.Sioli fest:
„Die Taten Kürtens stellen sich uns also in der Weise dar: Zum Zweck der sexuellen Befriedigung hat Kürten seine Taten geplant, unternommen und durchgeführt, die sexuelle Befriedigung war von ihm nur durch Gewalttaten vollendet möglich; die in der Sühneidee von ihm zusammengefaße denkerische Theorie ermöglichte es ihm, jede Hemmung beiseite zu schieben, die nach einer Tat für die nächste Tat entstehen konnte; Großmanns- sucht und Phantasieausmalung gaben ihm zu den Gesamthergängen das affektive Beharren.“[2]

Den Ergebnissen zur Geisteskrankheit, Motiven und dem freien Willen folgt dann eine ärztliche Einordnung der Persönlichkeit Kürtens. Prof.Sioli führte dazu eine Untersuchung der „Erbeigenschaften“ durch, die auf einem Ahnentafel eines Dr.Neustadt und der Charakterisierung Kürtens beruht. Es wird dabei klar, dass nur auf der väterliche Seite eine „außerordentliche Häufung gleicher Eigenschaften“ zu erkennen ist. Dazu gehören:

„Geisteskrankheit in geringem Maße, Kriminalität in stärkerem Maße, Trunksucht in noch stärkerem Maße und am stärksten verbreitet […] Großmannssucht, lebhafte[…] Phantasietätigkeit, Reizbarkeit und gesteigerte Sexualität.“[3]

Die Geisteskrankheiten, die dort festgestellt wurde, sind vermutlich keine, die vererbt, sondern während des Lebens erworben wurden, z.B. durch den Alkohol oder Syphilis- erkrankungen. Prof. Sioli erklärt im Anschluss daran noch einmal ausdrücklich, das das Vorhandensein von Erbeigenschaften nicht die Verantwortung für die Entwicklung im Leben ersetzt.
Als sicher steht für Prof.Sioli fest, dass Peter Kürten eine schlimme Jugendzeit hatte, die besonders von seinem prügelnden und trinkenden Vater beherrscht war. Alle seine wesentlichsten Eigenschaften wurde bis zu seinem 16 Lebensjahr – als er von zu Hause ausriß – entwickelt.

„Wir sehen in der Persönlichkeitsentwicklung Kürtens als wichtigste Eigenschaft die Entstehung und immer konsequentere Entwicklung der sadistische Perversion an, die in früher Jugend entstand, die in Phantasie und Handlung ihn dauernd beschäftigt […].“[4]

Auch Prof.Sioli betont, ebenso wie Prof.Berg, dass Kürten neben seinen negativen Eigenschaften auch andere besitzt. So seien ihm zarte Gefühle und Triebe nicht fremd, was sich besonders in seinem Verhältnis zu seiner Frau äußere. Auch schaffte er es „in seiner schrecklichtsten Zeit der Mordlust“ sich seinem Vater anzunähern und sich mit ihm auszusprechen. In seiner Phantasie stellte er sich auch die dankbare, jubelnde Stadt Düsseldorf vor, die nun vom Düsseldorfer Mörder befreit sei. Ein weitere positive Eigenschaft ist seine intellektuelle Geistesfähigkeit und seine Bildung.[5] Abschließend stellt Prof.Sioli fest:

„Für Menschen, in denen einzelne höhere Eigenschaften gerade das Triebleben zu einer besonderen Höhe entwickelt sind, hat die medizinische Wissenschaft den Begriff der Psychopathie, die Abartung im Seelischen, ohne daß dies Abartung von der medizinischen Wissenschaft als Krankheit im engeren Sinne oder als unabänderliche, dem freien Willen entzogene Veränderung betrachtet wird. Und so erscheint es uns medizinisch gesehen die Persönlichkeit Kürtens.“[6]

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[1] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.232f..

[2] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.241.
[3] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.244.
[4] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.251.
[5] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.232-253.
[6] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.252.

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Die vollen bibliographischen Angaben, soweit hier nicht genannt, sind am unteren Ende der Seite aufgeführt.

Hinter Gittern (2): Die Untersuchung von Prof.Berg

Nachdem Kürten in Haft genommen worden war und die kriminalistischen Voruntersuchungen abgeschlossen waren, wurde er von mindestens drei Ärzten untersucht: Gerichtsmediziner Prof.Berg, der Leiter der Grafenberger Anstalt Prof.Sioli und ein Dr.Raether begutachteten Peter Kürten. Von Prof.Berg und Prof.Sioli sind Gespräche, Berichte und Protokolle überliefert, in diesem Beitrag sollen die Schlussfolgerungen Karl Bergs aus seiner Untersuchung Kürtens vorgestellt werden.
Karl Berg beschreibt Kürten als von seiner Umwelt als harmlos und unauffällig wahrgenommener Mensch. Eine der wenigen herausragenden Eigenschaften war seine Eitelkeit. Selbst im Gefängnis bemühte er sich gut auszusehen und wirkte so auf seine Umgebung jünger als er war. Außer einer unauffälligen Narbe an der Wange und einer Rißwunde in der Kopfhaut, die durch ein Eisenstück herrührte, das ihm auf den Kopf fiel und ihm noch Jahre später Kopfschmerzen verursachte, war er ohne „körperliche Abweichungen“. Während der Haft war Kürten gegenüber seiner Umwelt freundlich und zugänglich, zu Berg „sogar zutraulich“. Auch nach langen Gesprächen zeigte er keine Anzeichen von Ermüdung oder Gereiztheit.
Gegenüber der Polizei und vor Gericht lehnte Kürten jede „sexuelle Triebfeder“ als Motiv für sein Handeln entschieden ab, er wollte nicht als „Lustmörder“ gelten. Gegenüber Berg, der ihm ärztliche Verschwiegenheit zusicherte und deren Status ihm auch der Untersuchungs- richter bestätigte, äußerte er sich offener. Berg zitiert Kürtens Äußerungen über sich selbst ausführlich, so beschreibt dieser beispielsweise seinen Drang zum Töten:
„Ich hatte eigentlich dauernd die Stimmung, Sie werden es Drang nennen, zum Umbringen. Je mehr, um so lieber. Ja, wenn ich die Mittel dazu gehabt hätte, dann hätte ich ganze Massen umgebracht, Katastrophen herbeigeführt. Jeden Abend, wenn meine Frau Spätdienst hatte, bin ich herum- gestreift nach einem Opfer. Es war aber nicht so leicht, eins zu finden.“[1]
Den sexuellen Trieb beschreibt Kürten bei sich selbst als sehr stark, der sich durch seine Taten noch verstärkte und weitere Überfälle provozierte. Befriedigung seiner sexuellen Erregung fand er nicht im Mißbrauch sondern in der Gewalt, beim Würgen oder Stechen seiner Opfer, was erklärt, warum er Frauen unterschiedlichen Alters, Kinder und einen Mann überfiel und tötete. Ein besonderes Vergnügen war für ihn,  wenn er blutende Wunden sehen konnte. Sein Trieb war nicht periodisch, sondern immer gleich stark, die unterschiedliche Auswirkungen erklärte er mit geglückten oder eben nicht geglückten Überfällen, Brandstiftungen oder Haftzeiten. Zu den Brandstiftungen erklärte er:
„In meinen Vorstellungen spielten die Brände dieselbe Rolle wie andere Massenunglücke, wenn die Leute dabei so durcheinander liefen und schrien, das war mein Vergnügen. Auch der grelle Feuerschein nachts war erregend.[…] Ich habe regelmäßig den Brand beobachtet, meist aus nächster Nähe, so daß ich schon zur Hilfeleistung herangezogen wurde. Ich befand mich sonst immer unter den Zuschauern auf der Straße […] Bei großen Bränden kam es dann immer zum Samenerguß.“[2]
Ausgehend von Kürtens Äußerungen stellt Karl Berg fest, dass Kürten als Sadist einzuordnen ist, der allerdings im Gegensatz zu anderen bekannten Sadisten und Verbrechern nie die gleiche „Arbeitsmethode“ anwandte, was das Besondere an Kürten war. Die ersten Anzeichen für den Sadismus Kürtens findet sich in dessen Kindheit, als er „Freude an Tierschlachtungen“ bemerkte. Gleichzeitig damit kamen ein kurze Phase der Sodomie. Berg urteilt:
„Sein von ihm geschildertes Tierquälen war schon sadistisch gerichtet. […] Aber er bestätigt doch die alte Erfahrung, daß frühzeitige Tierquälerei das Vorzeichen einer Künftigen Kriminalität ist.“[3]
Besonders wichtig war ihm, wie aus den Äußerungen schon deutlich geworden ist, der Anblick des austretenden Blutes:
„Das war das unfehlbare Reizmittel, um den Orgasmus auch dann noch hervorzurufen, wenn andere auch sonst oft erprobte Mittel, wie das Würgen, die Hammerschläge, nicht oder nicht schnell genug wirkten.“[4]
Karl Berg stellte fest, dass Kürten auch nicht der Mörder war, als der er sich bei der Polizei darstellte. Sein Zweck war allein die „Befriedigung des Geschlechtstriebs“. Bei Opfern, bei denen Blut floss, als sie noch lebten oder bei denen Kürten durch Würgen zur Befriedigung kam, verlor er sofort danach das Interesse. Eine Tötungsabsicht gab es nach der Ejakulation nicht mehr. Eines der vielen Beispiele dafür ist der Fall Hau. Nachdem Kürten seinem Opfer das Blut von der Lippe geküsst hatte und es zur Ejakulation gekommen war, handelten sie noch die Kosten für den Kaffee aus und Kürten verschwandt. In einigen Fällen, wie bei Maria Budlies, führte Kürten seine Opfer zurück zur Straßenbahn und verhielt sich wie ein höflicher Kavalier. Seine wiederholten Besuche an Tatorten oder auch Gräbern, zum Beispiel dem des Mädchen Christine Klein in Mülheim, fanden zu dem gleichen Zweck – der Befriedigung des Geschlechtstrieb- statt.
Dieser Betrachtung das Sadismus‘ Kürtens folgt bei Karl Berg ein weiteres Kapitel, dass den Blick auf die Person Peter Kürten noch vertieft. Er hält ihn nicht für geisteskrank im Sinne des § 51 StGB. Ein Zwang zur Ausübung war nicht vorhanden. Berg urteilt:
„Im Grunde war es doch nur eine Gewohnheit geworden, abends und an den Feiertagen auszugehen und nach einem geeigneten Opfer auszuspähen. Fand er keins, und das war glücklicherweise die Regel, so ging er eben unbefriedigt heim.“[5]
Dazu stellt Berg fest, dass Kürten auch im Moment der Ausführung der Tat wachsam war und wie im Fall Schulte bei einer Störung oder Gefahr für sich selbst sofort von seinem Vorhaben abließ.
Prof.Berg bezeichnet Peter Kürten als Psychopathen, dessen Charakter vom trunksüchtigen Vater und Vatersvater negativ beeinflusst wurde. Der Sadismus sei nur die Teil- erscheinung einer allgemeinen Psychopathie. Dazu gehört auch „sein Hang zur Lüge und Verstellung“, die er zu ungeahnter Meisterschaft kultiviert habe. Die Wirkung seiner Fähigkeiten als Schauspieler wurde durch seine Geistesgegenwart und Dreistigkeit verstärkt. Als Beispiel dient Berg hier unter anderem der Fall des Mädchens aus Herne, das ihn in der Steinstraße erkennt und anzeigen will, was er durch Androhung eine Gegenanzeige vermeiden kann.
Der Verlogenheit in Kürtens Wesen steht eine erstaunliche Offenheit gegenüber, die er gegenüber den Ärzten zeigte. Die Mischung aus Offenheit und Lüge bedingte auch die über ein halbes Jahr dauernde Voruntersuchung der Staats- anwaltschaft. Die schon angesprochene Eitelkeit, die er pflegte, spiegelte sich in seinem Innern durch seine Selbstgefälligkeit, die auch sein ausführliches Geständnis erklärt. Reue oder Mitleid  mit seinen Opfern empfand Kürten in den Gesprächen mit Prof.Berg nie.
Zu den „schätzenswerten“ Eigenschaften Kürtens zählt Berg dessen selbsterworbene Allgemeinbildung, das gute Gedächtnis, welches durch die Überprüfung des Geständnisses bestätigt wurde, und seinen scharfen Blick für alle Nebenumstände. Das Alter seiner Opfer schätzte er auch bei nur kurzem Zusammensein in der Regel sehr genau ein. [6]
Karl Bergs Analyse endet mit folgenden Worten:
„Wer sich nach den Zeitungsberichten über die entsetzlichen Verbrechen des Kürten ein Bild von ihm zurecht legt, der stellt sich ihn als einen gefühlskalten, rohen Menschen vor, als die Bestie in Menschengestalt. Der Zeitungsleser erfährt eben nur das Schreckhafte. Wer sich aber näher mit diesem seltsamen Menschen beschäftigt und zu scheiden vermag zwischen dem Sadisten Kürten und dem Menschen Kürten, der wird zu seiner Verwunderung in diesem Menschen Kürten neben manchen Mängeln auch Werte entdecken just in ähnlicher Mischung wie bei anderen Mitmenschen auch, einen zugänglichen, freundlichen Plauderer mit vielseitigen Kenntnissen und zutreffendem Urteil, der vergessen macht, daß wir dem Düsseldorfer Mörder gegenübersitzen.[7]
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[1] Karl Berg: Der Sadist, S. 145.
[2] Karl Berg: Der Sadist, S. 152f.
[3] Karl Berg: Der Sadist, S. 161.
[4] Karl Berg: Der Sadist, S. 160.
[5] Karl Berg: Der Sadist, S. 166.
[6] Karl Berg: Der Sadist, S. 143-176.
[7] Karl Berg: Der Sadist, S. 176.
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Die vollen bibliographischen Angaben, soweit hier nicht genannt, sind am unteren Ende der Seite aufgeführt.

Ehe (5): Auguste und Peter Kürten nach dem 25.Mai 1930

Für Auguste Kürten müssen die Ereignisse des 22., 23. und 24.Mai wie ein Albtraum gewesen sein. Erst der Verdacht der Vergewaltigung gegenüber ihrem Mann, das Auftauchen der Polizei auf der Arbeitsstelle, das Geständnis ihres Mannes und das Versprechen darüber zu schweigen, die Vernehmung bei der Kriminalpolizei, das Warten auf die Rückkehr ihres Mannes in die Adlerstraße und schließlich die Festnahme an der Rochus-Kirche vor ihren Augen. Binnen weniger Stunden zerschlagen sich ihre Hoffnungen, die aufgrund der Vergangenheit beider Eheleute schon nicht sehr hoch flogen.
Am 30.Mai 1930 sprach Oberregierungsrat Dr. Kopp mit Peter Kürten. Über seine Frau sagte er, dass ihr Schicksal das einzige sei, was ihm noch Gedanken mache. Er schilderte seine Liebe zu ihr, die sich trotz seiner Vergangenheit für ihn aufgeopfert habe. Wörtlich vermerkt der Bericht des Regierungsrats diese Aussage Kürtens: „Herr Rat, die Frau ist eine Heldin.“ Dr. Kopp hatte erwartet, dass Kürten beim Gespräch über seine Frau emotionaler werden würde, wie er es beim Gespräch mit dem Hannoveraner Serienmörder Haarmann über dessen Mutter erlebt hatte. Doch er wurde enttäuscht und erkannte bei Kürten nur „dieselbe eiskalte Ruhe, die Kürten bei der förmlichen Vernehmung gezeigt hatte“. Die Worte Kürtens über seine Frau klangen für ihn eher wie die eines Vorgesetzten, der einen Untergebenen lobt.[1]
Doch wenn auch Kürtens Worte Dr. Kropp nicht zu überzeugen vermochten, sollten seine Taten das ganze doch etwas deutlicher machen. Am 16.Juni 1930 fertigte Unter- suchungsrichter Dr. Hertel eine Aktennotiz zur ersten Vernehmung Kürtens an. Dessen erste Sorge war die Beleuchtung der Zelle, weswegen der nicht schlafen könne. Anschließend erkundigte er sich nach seiner Frau und äußerte erneut, dass er sich nur noch um sie Sorge. Er erkundigte sich, ob es möglich wäre, dass seine Frau einen Teil der Belohnung von 25.000 RM erhalte. Eine Antwort darauf konnte ihm der Untersuchungsrichter nicht geben.[2]
Am 24.Juni 1930 kam es schließlich in Gegenwart des Untersuchungsrichters und in Abwesenheit der Kriminal- beamten zu einer Begegnung mit Auguste Kürten, vermutlich im Gerichtsgebäude. Es war nicht Kürtens Wunsch seine Frau zu sehen. Der Richter fragte ihn erneut nach den Straftaten – und Kürten widerrief die Morde und Mordversuche, dafür wollte er keine Verantwortung übernehmen. Lediglich Brandstiftungen gab er zu. Am 27.Juni 1930 wurde dies noch einmal protokolliert. Kürten erklärte:
„Das sah ich […] den seelischen Zusammenbruch meiner Frau. Den wollte ich beendigen, und zwar so bald wie möglich.[…] Nach meiner Erinnerung saß doch die Frau zusammengekauert da, die Augen zu Boden geschlagen und schüttelte sich vor Schluchzen. Ich wiederhole also, ich würde mein Geständnis nicht widerrufen haben, wenn ich diese Gegenüberstellung nicht erlebt hätte.“[3]
Er erklärte weiter, dass er das Geständnis gemacht hätte, da er bei seinen Vorstrafen auch für einen Notzuchtversuch 15 Jahre bekommen würde und er deshalb weitere Mordtaten zugegeben habe, um seiner Frau die Belohnung für den Düsseldorfer Mörder zukommen zu lassen. Jedoch hätten ihn einige Äußerungen von Kriminalbeamten, Dr. Bergs und des Anstaltsarzts diese Hoffnung genommen, das dies geschehen werde. Also, so seine Aussage, gab es keinen Grund mehr ein „falsches“ Geständnis aufrecht zu halten. [4]
Der seelischen Zusammenbruch, den Kürten bei seiner Frau feststellte, blieb nicht ohne Folgen. Nach der Verhaftung Kürtens bat Auguste die Kriminalpolizei, so Kriminal-Polizeirat Momberg, um Hilfe bei der Suche nach einer neuen Wohnung, was außerordentlich schwierig war, da niemand eine Frau mit dem Namen „Kürten“ aufnehmen wollte. Auch wegen Arbeitslosen- bzw. Wohlfahrtsunterstützung sprach Auguste beim Amt in Begleitung eines Kriminal- beamten vor, allerdings war sie beim Arbeitsamt „nicht in bester Erinnerung.“ Am 26.Juli 1930 (das Datum scheint fraglich, s.u.) erschien sie erneut bei der Kriminal- polizei. Sie war in großer Aufregung, schrie und weinte, war nicht mehr zu beruhigen, verlangte ihren Mann zu sehen, um ihm etwas zu sagen und dann fortzugehen. Die Kriminalisten zogen ärztliche Hilfe hinzu. Dr. Baumeister bescheinigte:
„Frau Kürten befindet sich ein einem starken Erregungszustande und bedarf wegen der Gefahr eines Selbstmords (will weit weggehen, wo sie allein ist, hat keine Menschen nötig) sofortiger Anstaltsbehandlung.“[5]
Auguste Kürten wurde daraufhin in die Anstalt Grafenberg gebracht. Am 30.August 1930 kehrte ihr Mann zu seinem ursprünglichen Geständnis zurück.[6]
In den Gesprächen mit Prof. Sioli äußerte Kürten am 10.10.1930, dass seine Frau bereits am Tag nach der Festnahme zusammengebrochen sei und für zwei Wochen in die Anstalt nach Grafenberg gekommen sei. Danach entschloss sie sich zu Verwandten nach Leipzig zu fahren, wurde aber am Tag ihrer Abreise zu jenem geschilderten Gespräch mit ihrem Mann in Anwesenheit des Untersuchungsrichters gebeten. [7a] In der vierten Aussage am 5.7.1930 äußert sie, dass sie aus Leipzig kam, um in Düsseldorf auszusagen, sodass unklar bleibt, ob Mombachs oder Kürtens Zeitangaben zutreffender sind.[7b]
Am 27.10.1930 bat Peter Kürten Prof. Sioli, das Mitleid, dass er für ihn empfände auf seine Frau zu übertragen. Es wäre doch ungerecht, wenn seine Frau für das Büßen müsste, was er getan hätte.
„Ich habe mir schon manchmal hier gewissermaßen Vorwürfe gemacht, in letzter Zeit allerdings nicht mehr, daß ich meine Frau nicht auch umgebracht habe, dann hätte sie Ruhe gehabt und ich auch. Ich hatte damals [als er die Bitte zum ersten Mal äußerte, Anm. J.N.K.] darauf hingewiesen, daß dieses alles, dieser Berg von Schmach und Schande, den ich über meine Frau gebracht und womit ich meine Frau überhäuft habe, meine Frau besonders schwer treffen würde und sie besonders schwer zu leiden habe mit Rücksicht darauf, daß sie im Grunde genommen eine sehr empfindliche Seele ist, […]“[8]
Weitere Informationen über Auguste Kürten liegen nicht vor, auch sagen die vorhandenen Quellen nichts zur Frage der Auszahlung der Belohnung.
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[1] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.50.

[2] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.55.
[3] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.59.
[4] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.59ff.
[5] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.66.
[6] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.64 ff..
[7a] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.121.
[7b] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.94.
[8] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.172.

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Die vollen bibliographischen Angaben, soweit hier nicht genannt, sind am unteren Ende der Seite aufgeführt.

Lichtbild (9): Der Serienmörder von Düsseldorf. Lichtbilder von Peter Kürten

Nach dem Zugriff an der Rochus-Kirche sahen die Polizisten und über die Abdrucke der Fotos in den Zeitungen auch die breite Öffentlichkeit zum ersten Mal das Gesicht des Mannes, der die Stadt monatelang in Angst und Schrecken versetzt hatte.

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[2]

 

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[1] Der Massenmörder Peter Kürten, Polizeifoto, Aufnahmedatum 1929 [?], Bildersammlung des Stadtarchivs Düsseldorf, Bildnummer: 093 700 001.
[2] Der Massenmörder Peter Kürten, Repro eines Paßfotos. Aufnahmedatum 1929 [?], Bildersammlung des Stadtarchivs Düsseldorf, Bildnummer: 093 700 002.
[3] Der Massenmörder Peter Kürten, Repro eines Paßfotos. Aufnahmedatum 1929 [?], Bildersammlung des Stadtarchivs Düsseldorf, Bildnummer: 093 700 004.
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Ermittlungen (12): Zugriff am Rochus-Platz.

Nachdem sich das Ehepaar Kürten am 23.Mai 1930 gegen 23 Uhr getrennt hatte, verfolgte Auguste ihren Mann unauffällig zu seinem Zimmer in der Adlerstraße. Am nächsten Morgen brach sie ihr ihm gegebenes Versprechen und verriet ihn bei einer Vernehmung durch die Polizei.[1] Die Reaktionen der Ermittler, die den Düsseldorfer Serienmörder so lange vergeblich gejagt hatten, ist nicht überliefert. Man weiß auch nicht, was sie dachten, als sie merkten, dass sie Peter Kürtens Spur, die sie gerade aufgenommen hatten, schon wieder fast verloren hatten. Nach der Anzeige Auguste Kürtens machten sich vier Kriminalbeamter unter Führung von Kommissar Reibel mit Auguste Kürte im Auto auf den Weg zur Adlerstraße, wo das Haus und das Zimmer Kürtens ermittelt wurden. Dieser war gerade außer Haus um sich zu baden. Zwei Beamte verblieben dort, zwei weitere warteten im gegenüberliegenden Haus mit Frau Kürten. Kürten ließ sich dort jedoch nicht mehr blicken und so wechselte man rechtzeitig vor 15 Uhr zum Rochus-Platz. Der Platz war weiträumig mit Kriminalbeamten abgesichert und Auguste Kürten wartete an der Kirche auf ihren Mann. Der erschien gegen 15.15 Uhr und wurde „blitzschnell“ überwältig. Er trug nur ein Taschenmesser bei sich und wurde per „Kraftdroschke“ ins Polizei- präsidium an der Mühlenstraße verbracht. Es fand sofort eine Gegenüberstellung mit Gertrud Schulte statt, die ihn ohne Zögern als Täter identifizierte. Kürten gestand daraufhin umfassend und gab in der ersten Vernehmung als Motiv an, sich an der Menschheit wegen der unmenschlichen Zustände in den Gefängnissen rächen zu wollen.[2]
Über die unmittelbaren Geständnisse sagte Kürten später:
„[…] überhaupt diese polizeilichen Protokolle, die enthalten auch manches, was nicht so in allen Punkten meine persönliche Wiedergabe gewesen wäre. Wissen Sie, das ging nachher schon so’n bißchen [sic] nach Schema F, und man hat das schon so gewissermaßen ins Humoristische hineingezogen, wenn ich das immer wiederholte, und der Beamte, der da an der Schreibmaschine saß, der konnte sehr schnell schreiben, ein Kriminalbeamter, der sagte in den meisten Fällen zu mir: ‚Na, Pitter, wie taufen wir das Kind? Nächste Nummer!‘ […]
Denn ich habe so den Eindruck bekommen von denen, als ob die auf dem Standpunkt standen, man muß das Eisen schmieden, so lange es noch warm ist. Das müssen Sie nicht alles so wörtlich nehmen […]. Ich habe mir da was drauf eingebildet, daß da so viel Wesens gemacht wurde. […] Ich habe gehört, wie die Rede davon war, die Unterredung stattfand mit französischen Zeitungsberichterstattern: ‚Schicken Sie gleich Bild mit Flugzeug, großes Honorar.‘ Und alles hat mich da auf dem Polizeipräsidium angestaunt, gewissermaßen als Wundertier.“[3]
Nach etwa 14 Tagen waren die kriminalpolizeilichen Vernehmungen abgeschlossen. Es folgte eine siebenmonatige Voruntersuchung, in der Kürten auch von Ärzten wie Prof.Sioli oder Prof.Berg begutachtet wurde. Sechs Wochenlang wurde er auch in der Irrenanstalt Bedburg-Hau beobachtet.[4]
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[1] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.46f.

[2] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.43f.
[3] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.144.
[4] Ernst Gennat: Der Prozeß, S.199.

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Die vollen bibliographischen Angaben, soweit hier nicht genannt, sind am unteren Ende der Seite aufgeführt.

Ehe (4): Kürtens erstes Geständnis

Nachdem die Ermittler der Kriminalpolizei bei Auguste Kürten gewesen waren, hatte sich das Ehepaar Kürten auf ein Treffen im Hofgarten verabredet. Von diesem Treffen berichtete Auguste Kürten in ihrer vierten Aussage am 5.Juli 1930 ausführlich. In der Seufzer-Allee an der Düssel begegneten sich die beiden gegen 11:30 Uhr und Peter Kürten überredete seine Frau in der nahen Duisburger Straße zu Mittag zu essen. Auguste Kürten war noch so erregt von dem Besuch der Polizei, dass sie kaum Appetit verspürte und wenig aß. Anschließend, etwa gegen zwei Uhr liefen sie zur Rheinbrücke und gingen auf den Oberkasseler Rheinwiesen spazieren. Hier fragte Auguste ihren Mann, was er am Morgen mit der Äußerung, er hätte alles getan, gemeint habe.  Kürten bat um  das Versprechen seiner Frau, nichts zu verraten, das er auch erhielt. Auguste Kürten schilderte ihre Erinnerung an diesen Moment in ihrer Aussage:

„Er: Alles habe ich gemacht, ich habe alles gemacht, was hier in Düsseldorf vorgefallen ist.
Ich: Ja, was willst Du damit sagen, die Morde?
Er: Ja, die Morde und die Überfälle.
Ich: Das mit den unschuldigen Kindern auch.
Er: Ja.
Ich: Warum hast Du das denn getan? Die Kinder haben dir doch nichts getan.
Er: Nein, getan haben die mir nichts.
Ich: Warum hast du das denn gemacht?
Er: Das weiß ich selbst nicht. Das ist so über mich gekommen.
Ich: Das mit der Rosa Ohliger und dem Scheer auch? Das kann ich doch gar nicht glauben.
Er: Dann ist es auch gar nicht wahr.“[1]

 Auguste gab an, dass sie glaubte, ihr Mann „sei nicht recht bei Verstand“ und das er phantasiere. Sie fragte ihn immer weiter nach Morden und musste irgendwann einsehen, dass er nicht log. Sie gab an, dass ihr Mann an diesem Tag so niedergeschlagen wie noch nie gewesen sei und selber sagte, dass er zum ersten Mal in seinem Leben am vorangegangenen Abend geweint habe, weil gewußt habe, dass er Auguste nun verlieren würde. Er sprach hastig und vermied es seiner Frau in die Augen zu sehen, was diese noch nie so erlebt hatte.
Auguste Kürten war so geschockt, dass sie von Selbstmord sprach und Peter Kürten ihr das Versprechen abnahm sich kein Leid anzutun. [2] Man verabredet sich noch einmal für den folgenden Tag, 24.Mai 1930, an der Rochus-Kirche.
Die Angaben über dieses Treffen der Eheleute Kürten unterscheidet sich in einem Punkt: Peter Kürten gab gegenüber Prof. Berg an, dass seine Frau sich Sorgen um ihre Zukunft machte, das sie sich nun selbst versorgen müsste und im Alter mittellos sein könnte. Daraufhin drängte Kürten sie nach ihrem Treffen am nächsten Tag zur Polizei zu gehen, ihn anzuzeigen, das Geständnis zu wiederholen und damit die hohe Belohnung oder zumindest einen Teil davon zu erhalten.[3]

 

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[1] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.98.

[2] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.94-100.
[3] Karl Berg: Der Sadist, S. 106.

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