Archiv der Kategorie: Karl Berg

Hinter Gittern (2): Die Untersuchung von Prof.Berg

Nachdem Kürten in Haft genommen worden war und die kriminalistischen Voruntersuchungen abgeschlossen waren, wurde er von mindestens drei Ärzten untersucht: Gerichtsmediziner Prof.Berg, der Leiter der Grafenberger Anstalt Prof.Sioli und ein Dr.Raether begutachteten Peter Kürten. Von Prof.Berg und Prof.Sioli sind Gespräche, Berichte und Protokolle überliefert, in diesem Beitrag sollen die Schlussfolgerungen Karl Bergs aus seiner Untersuchung Kürtens vorgestellt werden.
Karl Berg beschreibt Kürten als von seiner Umwelt als harmlos und unauffällig wahrgenommener Mensch. Eine der wenigen herausragenden Eigenschaften war seine Eitelkeit. Selbst im Gefängnis bemühte er sich gut auszusehen und wirkte so auf seine Umgebung jünger als er war. Außer einer unauffälligen Narbe an der Wange und einer Rißwunde in der Kopfhaut, die durch ein Eisenstück herrührte, das ihm auf den Kopf fiel und ihm noch Jahre später Kopfschmerzen verursachte, war er ohne „körperliche Abweichungen“. Während der Haft war Kürten gegenüber seiner Umwelt freundlich und zugänglich, zu Berg „sogar zutraulich“. Auch nach langen Gesprächen zeigte er keine Anzeichen von Ermüdung oder Gereiztheit.
Gegenüber der Polizei und vor Gericht lehnte Kürten jede „sexuelle Triebfeder“ als Motiv für sein Handeln entschieden ab, er wollte nicht als „Lustmörder“ gelten. Gegenüber Berg, der ihm ärztliche Verschwiegenheit zusicherte und deren Status ihm auch der Untersuchungs- richter bestätigte, äußerte er sich offener. Berg zitiert Kürtens Äußerungen über sich selbst ausführlich, so beschreibt dieser beispielsweise seinen Drang zum Töten:
„Ich hatte eigentlich dauernd die Stimmung, Sie werden es Drang nennen, zum Umbringen. Je mehr, um so lieber. Ja, wenn ich die Mittel dazu gehabt hätte, dann hätte ich ganze Massen umgebracht, Katastrophen herbeigeführt. Jeden Abend, wenn meine Frau Spätdienst hatte, bin ich herum- gestreift nach einem Opfer. Es war aber nicht so leicht, eins zu finden.“[1]
Den sexuellen Trieb beschreibt Kürten bei sich selbst als sehr stark, der sich durch seine Taten noch verstärkte und weitere Überfälle provozierte. Befriedigung seiner sexuellen Erregung fand er nicht im Mißbrauch sondern in der Gewalt, beim Würgen oder Stechen seiner Opfer, was erklärt, warum er Frauen unterschiedlichen Alters, Kinder und einen Mann überfiel und tötete. Ein besonderes Vergnügen war für ihn,  wenn er blutende Wunden sehen konnte. Sein Trieb war nicht periodisch, sondern immer gleich stark, die unterschiedliche Auswirkungen erklärte er mit geglückten oder eben nicht geglückten Überfällen, Brandstiftungen oder Haftzeiten. Zu den Brandstiftungen erklärte er:
„In meinen Vorstellungen spielten die Brände dieselbe Rolle wie andere Massenunglücke, wenn die Leute dabei so durcheinander liefen und schrien, das war mein Vergnügen. Auch der grelle Feuerschein nachts war erregend.[…] Ich habe regelmäßig den Brand beobachtet, meist aus nächster Nähe, so daß ich schon zur Hilfeleistung herangezogen wurde. Ich befand mich sonst immer unter den Zuschauern auf der Straße […] Bei großen Bränden kam es dann immer zum Samenerguß.“[2]
Ausgehend von Kürtens Äußerungen stellt Karl Berg fest, dass Kürten als Sadist einzuordnen ist, der allerdings im Gegensatz zu anderen bekannten Sadisten und Verbrechern nie die gleiche „Arbeitsmethode“ anwandte, was das Besondere an Kürten war. Die ersten Anzeichen für den Sadismus Kürtens findet sich in dessen Kindheit, als er „Freude an Tierschlachtungen“ bemerkte. Gleichzeitig damit kamen ein kurze Phase der Sodomie. Berg urteilt:
„Sein von ihm geschildertes Tierquälen war schon sadistisch gerichtet. […] Aber er bestätigt doch die alte Erfahrung, daß frühzeitige Tierquälerei das Vorzeichen einer Künftigen Kriminalität ist.“[3]
Besonders wichtig war ihm, wie aus den Äußerungen schon deutlich geworden ist, der Anblick des austretenden Blutes:
„Das war das unfehlbare Reizmittel, um den Orgasmus auch dann noch hervorzurufen, wenn andere auch sonst oft erprobte Mittel, wie das Würgen, die Hammerschläge, nicht oder nicht schnell genug wirkten.“[4]
Karl Berg stellte fest, dass Kürten auch nicht der Mörder war, als der er sich bei der Polizei darstellte. Sein Zweck war allein die „Befriedigung des Geschlechtstriebs“. Bei Opfern, bei denen Blut floss, als sie noch lebten oder bei denen Kürten durch Würgen zur Befriedigung kam, verlor er sofort danach das Interesse. Eine Tötungsabsicht gab es nach der Ejakulation nicht mehr. Eines der vielen Beispiele dafür ist der Fall Hau. Nachdem Kürten seinem Opfer das Blut von der Lippe geküsst hatte und es zur Ejakulation gekommen war, handelten sie noch die Kosten für den Kaffee aus und Kürten verschwandt. In einigen Fällen, wie bei Maria Budlies, führte Kürten seine Opfer zurück zur Straßenbahn und verhielt sich wie ein höflicher Kavalier. Seine wiederholten Besuche an Tatorten oder auch Gräbern, zum Beispiel dem des Mädchen Christine Klein in Mülheim, fanden zu dem gleichen Zweck – der Befriedigung des Geschlechtstrieb- statt.
Dieser Betrachtung das Sadismus‘ Kürtens folgt bei Karl Berg ein weiteres Kapitel, dass den Blick auf die Person Peter Kürten noch vertieft. Er hält ihn nicht für geisteskrank im Sinne des § 51 StGB. Ein Zwang zur Ausübung war nicht vorhanden. Berg urteilt:
„Im Grunde war es doch nur eine Gewohnheit geworden, abends und an den Feiertagen auszugehen und nach einem geeigneten Opfer auszuspähen. Fand er keins, und das war glücklicherweise die Regel, so ging er eben unbefriedigt heim.“[5]
Dazu stellt Berg fest, dass Kürten auch im Moment der Ausführung der Tat wachsam war und wie im Fall Schulte bei einer Störung oder Gefahr für sich selbst sofort von seinem Vorhaben abließ.
Prof.Berg bezeichnet Peter Kürten als Psychopathen, dessen Charakter vom trunksüchtigen Vater und Vatersvater negativ beeinflusst wurde. Der Sadismus sei nur die Teil- erscheinung einer allgemeinen Psychopathie. Dazu gehört auch „sein Hang zur Lüge und Verstellung“, die er zu ungeahnter Meisterschaft kultiviert habe. Die Wirkung seiner Fähigkeiten als Schauspieler wurde durch seine Geistesgegenwart und Dreistigkeit verstärkt. Als Beispiel dient Berg hier unter anderem der Fall des Mädchens aus Herne, das ihn in der Steinstraße erkennt und anzeigen will, was er durch Androhung eine Gegenanzeige vermeiden kann.
Der Verlogenheit in Kürtens Wesen steht eine erstaunliche Offenheit gegenüber, die er gegenüber den Ärzten zeigte. Die Mischung aus Offenheit und Lüge bedingte auch die über ein halbes Jahr dauernde Voruntersuchung der Staats- anwaltschaft. Die schon angesprochene Eitelkeit, die er pflegte, spiegelte sich in seinem Innern durch seine Selbstgefälligkeit, die auch sein ausführliches Geständnis erklärt. Reue oder Mitleid  mit seinen Opfern empfand Kürten in den Gesprächen mit Prof.Berg nie.
Zu den „schätzenswerten“ Eigenschaften Kürtens zählt Berg dessen selbsterworbene Allgemeinbildung, das gute Gedächtnis, welches durch die Überprüfung des Geständnisses bestätigt wurde, und seinen scharfen Blick für alle Nebenumstände. Das Alter seiner Opfer schätzte er auch bei nur kurzem Zusammensein in der Regel sehr genau ein. [6]
Karl Bergs Analyse endet mit folgenden Worten:
„Wer sich nach den Zeitungsberichten über die entsetzlichen Verbrechen des Kürten ein Bild von ihm zurecht legt, der stellt sich ihn als einen gefühlskalten, rohen Menschen vor, als die Bestie in Menschengestalt. Der Zeitungsleser erfährt eben nur das Schreckhafte. Wer sich aber näher mit diesem seltsamen Menschen beschäftigt und zu scheiden vermag zwischen dem Sadisten Kürten und dem Menschen Kürten, der wird zu seiner Verwunderung in diesem Menschen Kürten neben manchen Mängeln auch Werte entdecken just in ähnlicher Mischung wie bei anderen Mitmenschen auch, einen zugänglichen, freundlichen Plauderer mit vielseitigen Kenntnissen und zutreffendem Urteil, der vergessen macht, daß wir dem Düsseldorfer Mörder gegenübersitzen.[7]
– – – – – – – – – – – – – – – –
[1] Karl Berg: Der Sadist, S. 145.
[2] Karl Berg: Der Sadist, S. 152f.
[3] Karl Berg: Der Sadist, S. 161.
[4] Karl Berg: Der Sadist, S. 160.
[5] Karl Berg: Der Sadist, S. 166.
[6] Karl Berg: Der Sadist, S. 143-176.
[7] Karl Berg: Der Sadist, S. 176.
– – – – – – – – – – – – – – – –
Die vollen bibliographischen Angaben, soweit hier nicht genannt, sind am unteren Ende der Seite aufgeführt.

Kriminalistik (2): Die Gerichtsmedizin

Die Geschichte der Gerichtsmedizin ist fast so alt wie die der Kriminalistik, ihre Wurzeln reichen bis in die Antike zurück. Heute hat sie beinahe eine unheimliche Präsenz in allerlei Fernsehserien wie Quincy, Bones – die Knochenjägerin, Crossing Jordan und natürlich in zahlreichen Tatort-Folgen. 
1532 schuf die Constitutio Criminalis Carolina einen neuen einheitlichen Standard der damaligen modernen Gerichts- medizin für die folgenden Jahrhunderte. Im Laufe des 17.Jahrhunderts wurde Obduktionen üblich. Im 19.Jahr- hundert entwickelten sich gerichtsmedizinische Institute, in denen sich Mediziner auf die Arbeit in der Rechtsmedizin spezialisieren konnten. Seit dem späten 18.Jahrhundert beschäftigten sich Gerichtsmediziner nicht nur mit den Opfern, sondern zunehmend auch mit den Tätern. Die Zurechnungsfähigkeit rückte im Strafrecht mehr in den Fokus bei der Rechtsprechung und die Beurteilung fiel den Medizinern zu. In dieser Tradition stehen auch die Gespräche Kürtens mit Prof. Berg und Prof. Sioli.
Einer der ersten bedeutenden Fälle der Gerichtsmedizin war ein Fall aus Zeitz in der Nähe von Leipzig. Eine junge, unverheiratete Frau war schwanger geworden, hatte das Kind entbunden und dann behauptet, es sei eine Totgeburt gewesen. Die Nachbarn suchten nach der Leiche des Sauglings und fanden ihn im Garten. Kindstötungen waren in der damaligen Zeit nicht ungewöhnlich und eigentlich schien der Fall klar, hatte der Säugling doch eindeutige Verletzungen am Kopf. Der Stadtarzt, Johannes Schreyer, glaubte der jungen Frau, das eigentlich noch ein Mädchen war, jedoch und behauptete, die Verletzungen am Kopf stammten von der Suche nach dem Leichnam. Nun musste er beweisen, dass das Kind bei der Geburt tot war. Schreyer erfand die Lungenschwimmprobe. Die Lunge eines ungeborenen Säuglings ist kompakt und gefaltet und entfaltet sich erst mit dem ersten Atemzug. Sinkt die dem Leichnam entnommene Lunge im Wasser, hat der Säugling demnach nicht geatmet. So konnte er nachweisen, dass der Säugling bereits bei der Geburt tot gewesen war.
Nicht nur bei Kindsmorden ermittelten die Gerichts- mediziner. Auch bei Gewaltdelikten war es ihre Aufgabe die „tödliche Wunde“ zu bestimmen, auch wenn das bei dem damaligen Kenntnsistand der Mediziner nicht immer einfach war. Bei Sittlichkeitsdelikten, zumeist Vergewaltigungen untersuchten Gerichtsmediziner die Opfer, doch die vorherrschende Meinung der Gesellschaft meinte es bis ins 19.Jahrhundert nicht gut mit vergewaltigten Frauen, es sei denn sie waren zu dem Zeitpunkt noch Jungfrauen. 
Darüber hinaus gewann die gerichtliche Psychologie einen immer höhereln Stellenwert. Glaubte man im 17.Jahrhundert noch an Dämonen, schien Geisteskrankheit im 18.Jahrhundert eine Folge körperlicher Unzulänglichkeiten zu sein. Im 19.Jahrhundert verfolgte man Theorien der Degeneration und Nervenschwäche. 
Ein weiterer Arbeitsbereich der Rechtsmedizin war und ist die Identitätsermittlung. Heute wird dies über den Zahnstatus, besondere körperliche Merkmale und DNS- Analysen geleistet. Seit dem 19.Jahrhundert beschäftigte sich die Gerichtsmedizin mit der Identitätsermittlung. Zur Alterbestimmung verwendete man die Untersuchung der Zähne, genauer der Zahnzementringe. Ein weiteres probates Mittel war die „Moulage“. Der Anatom Wilhelm His sollte 1894 die Gebeine eines älteren Mannes identifzieren, die man bei Umbauarbeiten der Johanneskirche in Leipzig gefunden hatte und über deren Identität es nur mündliche Überlieferungen gab. His hatte vorher die Weichteildicke bei Europäer untersucht und hatte eine weitgehende Konstanz entdeckt. Er beauftragte einen Bildhauer einen Schädelabdruck entsprechend seinen Erkenntnissen mit Weichteilen zu modellieren. Es entstand eine Büste, die zeitgenössischen Porträts eines bekannten Komponisten so sehr glich, dass eine Prüfungskommission unzweifelhaft die Identität feststellen konnte: Es war Johann Sebastian Bach. 
In den 1930er Jahren fertigte der Erkennungsdienst der Wiener Polizei nach diesem (inzwischen verbesserten Vorbild) jährlich 120 Abgüsse von Gesichtern und Körperteilen.
– – – – – – – – – – – – – – – –
[1] Peter Becker: Dem Täter auf der Spur. Eine Geschichte der Kriminalistik, Darmstadt 2005 S.42-62.