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Hinter Gittern (5): Der letzte Tag

Am 3.Juli 1931 verfasste der Oberstaatsanwalt einen Bericht an den Preußischen Justizminister, in dem er die letzten Handlungen im Fall Kürten darlegte. Am 24.Juni erhielt dieser den Auftrag im Kölner Gefängnis Klingelpütz den Hinrichtungsraum und die dort vorhandene, noch aus der Franzosenzeit stammende[1] Guillotine zu überprüfen. Er stellte fest, dass diese rasch gebrauchsfertig gemacht werden könnte. Am 1.Juli 1931 um 9 Uhr erhielt der Oberstaatsanwalt die Verfügungen des Justizministers zur Ablehnung des Gnadengesuchs und zur Hinrichtung Kürtens. Um 9.30 Uhr meldete sich der Magdeburger Scharfrichter Karl Gröpler mit drei Gehilfen, der sich dann sofort nach Köln begab um die Guillotine gebrauchsfertig zu machen. Um 15 Uhr wurde Kürten von Düsseldorf nach Köln verlegt. Die Überführung erfolgte im Kraftwagen mit ausgesuchter Bewachung ohne dass Kürten Fesseln angelegt wurden. Um 17:05 Uhr gab der Oberstaatsanwalt Peter Kürten die Entscheidung des Justizministers bekannt und erklärte ihm, dass die Hinrichtung am nächsten Morgen um 6 Uhr stattfinden würde.
„Kürten nahm diese Eröffnung tief erschüttert, aber äußerlich gefaßt entgegen.“[2]
Der Oberstaatsanwalt ließ sich anschließend die Funktions- fähigkeit der Guillotine vorführen. Kürten verbrachte die Nacht schlaflos im Beisein von zwei Geistlichen, sein Verteidiger Dr.Wehner war ebenfalls eine Zeit lang anwesend. Gegen 19 Uhr aß er ein Schnitzel, Bratkartoffeln und Salat und trank im Laufe der Nacht anderthalb Flaschen Wein. Er verfasste 13 Briefe, die er an seine inzwischen von ihm geschiedene Frau, den Anstaltsdirektor in Köln und die Opfer, bzw. die Angehörigen der Getöteten gerichtet waren. [3] Seiner Frau schrieb er gegen drei Uhr in der Nacht, dass er um 6 Uhr ausgelitten habe. Dankbar sei er für den Trost der Herren, die bei ihm waren und ihm die letzte Nacht etwas leichter gemacht hätten. Er bat sie „von Herzen“ um Verzeihung für das Unrecht, dass er ihr zugefügt habe, und für die Schmach und die Schande, die sie seinetwegen erlitten habe. Der Brief endet mit den Worten: „Liebe gute Guste bete für mich, im Himmel sehen wir uns wieder.“[4]
Als Beispiel für die Briefe an Angehörige und Opfer seien hier drei zitiert:

„Köln den 1.Juli 1931

An die Angehörigen der kleinen Rosa Ohliger.

In meinem Schlußwort in der Hauptverhandlung hatte ich Sie bereits schon gebeten, wenn es Ihnen möglich sein sollte, das große Unrecht, das ich Ihnen zugefügt habe, mir zu verzeihen. Bevor ich meinen letzten Gang antrete, bitte ich Sie nochmal von ganzem Herzen um Verzeihung. Ich war von einem Wahn befangen und wußte nicht was ich tat. Es tut mir aufrichtig leid.

Ich bete für sie.

gez. Peter Kürten“

„Köln, den 2.Juli 1931

An Frl. Gertrud Schulte.
Aus meiner Sterbestunde:

Ich habe den lieben Gott um Verzeihung gebeten, und Er gab sie mir. Ich bitte auch Sie mir zu verzeihen und meiner in Ihrem Gebet zu gedenken.
gez.Peter Kürten“

„Köln, den 2.Juli 1931

An die Angehörigen der Maria Hahn in Bremen.

In meiner Todesstunde fühle ich besonders das schwere Leid das ich Ihnen zugefügt habe, und bereue es aus tiefstem Herzen.
gez.Peter Kürten“
[5]
Um 4:45 Uhr wurde für Peter Kürten die heilige Messe gelesen, er beichtete und erhielt die Kommunion. „Mit dem Heranna[h]en der Stunde der Vollstreckung nahm seine Fassungskraft immer mehr ab“, beobachtete der Oberstaatsanwalt und erkannte, dass „er nunmehr wirkliche Reue empfand und seine Verbrechen durch den Tod sühnen wollte.“ Um 6:02 Uhr begleiteten ihn die beiden Geistlichen und Dr.Wehner zur Richtstätte im Hof des Gefängnisses, die gegen Blicke von Unbeteiligten abgesichert war. Der Oberstaatsanwalt beschreibt die letzten Momente:
„Kürten war jetzt aufs tiefste erschüttert, hielt sich aber aufrecht und bewahrte unter Aufbietung seiner letzten Kräfte die Fassung. Seine Hände waren ihm leicht auf dem Rücken zusammengebunden. Er hörte die Verlesung der rechtskräftigen Urteilsformel und des Erlasses der Preußischen Staatsministeriums ruhig an, nahm Einsicht in den Erlaß, äußerte aber kein Wort mehr. Der Erlaß wurde sodann dem Scharfrichter vorgezeigt und dieser aufgefordert seines Amtes zu walten. Kürten ließ auch die letzten Vorbereitungen ohne jede Äußerung ruhig an sich vornehmen. Eine Minute später meldete der Scharfrichter, daß das Urteil vollstreckt sei. Die ganze Verhandlung hatte drei Minuten in Anspruch genommen.[6]
Die Leiche Peter Kürtens wurde anschließend an Professor Krause vom anatomisch-biologischen Institut an der Universität Berlin übergeben. Drei weitere Ärzte unternahmen noch vor Ort Versuche und entnahmen Präparate. [7] Nach dem Zweiten Weltkrieg kam der Kopf Kürtens in die USA, wo er bis heute im „Ripley’s Believe It or Not! museum“ in Wisconsin Dells ausgestellt wird. Bei Flickr findet sich eine Fotografie [8] davon.
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[1] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.294.

[2] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.290.
[3] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.289f..

[4] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.291f..
[5] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.293f..
[6] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.291.

[7] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.291.
[8] Jeremy G. Soper: Mummified head of Peter Kürten, http://www.flickr.com/photos/jeremysoper/2556742611/ (abgerufen am 17.03.2011)

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Die vollen bibliographischen Angaben, soweit hier nicht genannt, sind am unteren Ende der Seite aufgeführt.