Auguste Kürten, die Ehefrau des Vampirs von Düsseldorf, war selbst nicht unschuldig. Doch im Vergleich zu ihrem Ehemann, war ihr Mord nur gewöhnlich. Was war passiert?
Nachdem Auguste 1897 von Berlin nach Leipzig gekommen war, arbeitete sie dort in einer Fabrik. 1903 lernte sie einen Gartenbautechniker kennen, mit dem sie ein Verhältnis hatte. Er versprach ihr die Ehe, doch nach 7 3/4 Jahren, so die Aussage von Auguste, wurde das Versprechen gebrochen. Nicht unschuldig daran waren die Eltern des Mannes. Er sollte in die elterliche Lederhandlung eintreten und heiraten – aber nicht Auguste, sondern ein anderes Mädchen. Man entschloss sich die Verlassene mit Geld abzufinden, sogar ein Rechtsanwalt wurde eingeschaltet. Aber es kam anders, als sich der Mann und die Eltern das gedacht hatten. Eines Tages ging Auguste am Haus des Mannes vorbei, sah ihn und schoss ihn nieder.
Auguste Kürten – damals noch Auguste Scharf – wurde 1911 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, musste davon aber nur drei Viertel absitzen und kam 1915 frei. [1]
In den ersten Wochen der Beziehung zu Peter Kürten setzte sie ihn von ihrer kriminellen Vergangenheit in Kenntnis. Er gab später an, dass dieses Geständnis auf ihn „eigentümlicherweise sehr niederschmetternd gewirkt“ habe. Er fühlt sich nun auch in seiner ehrenvollen, straftatlosen Zeit in Altenburg von einem Fluch verfolgt, „der einmal an dem haftet, der schon eine böse Tat begangen hat.“ [2]
(Zitate aus der Untersuchung Prof. Siolis)
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[1] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.87f.
[2] Lenk / Kaever (Hg.): Peter Kürten, S.192.
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Die vollen bibliographischen Angaben, soweit hier nicht genannt, sind am unteren Ende der Seite aufgeführt.