Cornelius Schumann II wurde 1951 in Bad Godesberg geboren und studierte zwischen 1977 und 1982 Kunstgeschichte, Völkerkunde und Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. 1982-1985 leistete er sein Referendariat am Landgericht Köln ab und beteiligte sich an der Konzeption des Drehbuchs seines Freundes und Kollegen Ulrich Hermanski für eine Dokumentation des WDR über Peter Kürten und übernahm sogar die Rolle des Verteidigers in der Umsetzung der Dokumentation. Seit 1987 ist er als Rechtsanwalt in Düsseldorf tätig, seit 2000 ist er Fachanwalt für Strafrecht. Sein Tätigkeitsbereich umfasst allgemeines und besonderes Strafrecht, Kapitaldelikte, Steuerstraftaten, Wirtschaftsstraftaten, Umweltstraftaten, Maßregelvollzugsrecht und Revisionsrecht.
Auch wenn seine Beschäftigung mit dem Fall Peter Kürten schon etwas länger zurück liegt (wenn man von einem Besuch im Projektseminar an der Heinrich-Heine-Universität in diesem Semester absieht), war er so freundlich fünf Fragen dazu zu beantworten.
1. Herr Schumann, Sie sind Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Düsseldorf. Würden Sie das Mandat für die Verteidigung Peter Kürtens annehmen?
Ja, natürlich würde ich ein solches Mandat annehmen. Was sollte dagegen sprechen? Die Grausamkeiten der jeweiligen Taten? Die hohe Anzahl der Taten? Als Verteidiger mache ich mich doch nicht zum Spießgesellen des Täters. Es geht –auch in solchen Fällen- immer nur darum, der Rechtsprechung und damit der Gerechtigkeit auf die Füße zu helfen und dafür Sorge zu tragen, dass die strafprozessualen Rechte eines Angeklagten und das materielle Strafrecht von der Justiz beachtet werden.
2. Sie haben in einer WDR-Dokumentation den Verteidiger Kürtens gespielt. Wie verteidigt man einen Serienmörder?
Die Frage ist schwierig zu beantworten. Wenn man davon ausgeht, dass heute die Taten auf Grund der modernen technischen Möglichkeiten sicherlich leichter und überzeugender nachgewiesen werden würden, ist vermutlich ‚Schweigen‘ nicht der richtige Weg. ‚Schön reden‘ kann man die Taten aber auch nicht. Vermutlich würde ich eher versuchen wollen, im Bereich der Schuldfähigkeit anzusetzen. Dies könnte als Folge die Einweisung in die Psychiatrie nach sich ziehen, was gegebenenfalls auch die „angenehmere“ Form des Strafvollzuges sein könnte. Bei einer Verurteilung, die, wie das LG Düsseldorf seinerzeit von Schuldfähigkeit ausgeht, hätte der Täter heute mit lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung zu rechnen.
3. Sie haben zusammen mit Ihrem Freund Ullrich Hermanski am Drehbuch der Dokumentation gearbeitet: Was ist Ihnen besonders in Erinnerung geblieben?
Ich erinnere mich besonders gerne an das spannende Aufarbeiten der damaligen Ermittlungsakten (Dokumente, Bilder, Zeitungsausrisse etc.) in den Räumen des Hauptstaatsarchives im Schloss Kalkum und die wirklich netten und kompetenten Mitarbeiter dort.
4. Hat die Beschäftigung mit dem Fall Peter Kürten Einfluss auf Ihre Arbeit als Strafverteidiger gehabt?
Natürlich erinnere ich mich das eine oder andere Mal an Dinge, die mit dem Fall Kürten in Berührung stehen. Dies aber weniger im Zusammenhang mit meiner Arbeit als Strafverteidiger, denn als Bürger dieser Stadt.
Wir hatten damals bei der Vorarbeit zum Film die Tatorte aufgesucht, auch um die jeweiligen Drehmöglichkeiten zu eruieren. Ich glaube, ich würde auch heute noch jeden Tatort finden. Jedenfalls weiß ich immer schön schaurige Geschichten zu erzählen, wenn ich an diesen Orten auf Spaziergängen vorbeikomme.
Wir hatten damals bei der Vorarbeit zum Film die Tatorte aufgesucht, auch um die jeweiligen Drehmöglichkeiten zu eruieren. Ich glaube, ich würde auch heute noch jeden Tatort finden. Jedenfalls weiß ich immer schön schaurige Geschichten zu erzählen, wenn ich an diesen Orten auf Spaziergängen vorbeikomme.
5. Wieso übt der Serienmörder Peter Kürten 80 Jahre nach seiner Hinrichtung immer noch eine Faszination auf uns aus?
Wir sind als Menschen wohl alle immer noch manchmal wie Kinder, die sich gerne gruseln wollen und die Vorstellung, dass es da jemanden gab, der Brände gelegt, Schwänen den Hals aufgeschlitzt, Blut getrunken und andere Menschen mit Hämmern und Scheren verletzt und getötet hat, erfüllt wohl dieses Bedürfnis. Anders als Dracula, Das Pendel und Freitag, der 13. ist „Kürten“ tatsächlich geschehen und gewesen und zeigt damit auch, was der Mensch fähig ist zu tun und nicht nur zu denken. Diese Erkenntnis und das damit verbundene Erschauern, denke ich, ist das Fesselnde an Geschichten über wahre Verbrechen.