Es ist nicht verwunderlich, dass man damals angesichts dieser Vorstellungen der großen Städte vom „Kommunalen Imperialismus“ sprach. Der Oberbürgermeister argument- ierte, dass die Stadt Düsseldorf kaum noch Raum für Industrieansiedlung habe und deswegen Benrath/Reisholz brauche. Außerdem benötige die bergische Industrie einen neuen Industriehafen, der bei Urdenbach/Baumberg geschaffen werden sollte. Im Norden sollte vor allem neue, aufgelockerte Wohnbebauung entstehen, um die Mietskasernen in Düsseldorf zu entlasten, außerdem wollte er dort Industrieansiedlung verhindern, um deren Abgase bei Westwind nicht in der Stadt zu haben. Der Osten wurde ebenfalls zur „Wohn- und Erholungszone“ deklariert. Die Pläne stießen auf ein geteiltes Echo und Widerstände.
In Benrath bildete sich eine „bürgerliche Einheitsfront“ gegen die Eingemeindung, der Düsseldorf entgegen trat, indem es den Industriebetrieben (u.a. Henkel) Angebote und Versprechungen auf Vergünstigungen im Falle der Eingemeindung machte. Der Benrather Bürgermeister Custodis dachte derweil über eine Verfassungsklage nach. Im März sprachen sich Industrie- und Arbeitgeberverbände, das Handwerk, der Einzelhandel, DDP, DNVP, DVP und das Zentrum für die Selbstständigkeit der Stadt aus.
In Kaiserwerth standen sich Bürger und Geschäftsleute gegenüber. Die einen hofften auf Eigenständigkeit, die anderen tendierten zur Eingemeindung nach Düsseldorf. In Lohausen kämpfte man für einen Anschluss an ein selbstständiges Kaiserswerth und fürchtete beim Anschluss an Düsseldorf höhere Steuern und die „großstädtischen Immobilienmakler“.
Am 29.Juli 1929 waren schließlich alle Kämpfe vorüber. Der preußische Landtag beschloss in Abschnitt XII des „Gesetzes zur Kommunalen Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebietes“:
„§30. In die Stadtgemeinde Düsseldorf werden aus dem Landkreis Düsseldorf eingegliedert:
a) die Landgemeinde Benrath
b) die Landgemeinde Garath
c) die Landgemeinde Lohausen, die Stadtgemeinde Kaiserswerth und Teile der Landgemeinden Wittlaer und Kalkum gemäß Grenzbeschreibung der Anlage A des Gestzes unter XXVII
d) Teile der Landgemeinden Erkrath, Ludenberg, Schwarzbach und Eckkamp gemäß Grenzbeschreibung der Anlage A des Gestzes unter XXIX
§31. Die Grenze zwischen der Stadtgemeinde Düsseldorf und der Landgmeinde Büderich des Kreises Neuss wird (nur) berichtigt
§32. Das Amt Benrath des Landkreises Düsseldorf wird aufgelöst.“[2]
Link zur Karte bei Umap.Openstreetmap.fr.
(Die Karte orientiert sich an den „Skizzen zur Eingemeindung 1929“ [1], Abb.82, S.401] und ist stark schematisch. In rot die Altstadt innerhalb des alten Festungsrings, in blau die Stadtgrenzen bis 1909, in beige die Stadtgrenzen vor 1929 und in grün die Stadtgrenzen nach 1929)
Aber nicht nur für die eingemeindeten Städte und deren Traditionen war der 1.August 1929 ein tiefer Einschnitt. Auch die Düsseldorfer fürchteten sich um die Identität der Stadt. Bereits 1920 hatte sich die Bürgergesellschaft „Alde Düsseldorfer“ gegründet, 1922 entstand die Ortsgruppe „Heimatbund Alt-Düsseldorf“ des Rheinischen Heimatbundes, 1932 gründete sich der Heimatverein „Düsseldorfer Jonges“.[3]
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[1] Peter Hüttenberger: Düsseldorf. Geschichte von den Anfängen bis ins 20.Jahrhundert. Band 3: Die Industrie- und Verwaltungsstadt (20.Jahrhundert), Düsseldorf, 2.Aufl. 1990, S. 401.
[2] zitiert nach: Peter Hüttenberger: Düsseldorf. Geschichte von den Anfängen bis ins 20.Jahrhundert. Band 3: Die Industrie- und Verwaltungsstadt (20.Jahrhundert), Düsseldorf, 2.Aufl. 1990, S.406.
[3] Peter Hüttenberger: Düsseldorf. Geschichte von den Anfängen bis ins 20.Jahrhundert. Band 3: Die Industrie- und Verwaltungsstadt (20.Jahrhundert), Düsseldorf, 2.Aufl. 1990, S. 395-408.
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